Ich versteh nur nicht was das mit dem Abrollumfang der Reifen zu tun hat?bartscho17 hat geschrieben:also wenn man es genau wissen möchte... Damals hat der von der GTÜ zu mir gesagt ich brauch den 17'' Radsatz nicht eintragen lassen wenn ich ne ABE hab aber da ich damals folgende liste hab eintragen lassen:
- Frontschürze
- Heckschürze
- Seitenschweller
- Heckspoiler
- Gewindefahrwerk
- Distanzscheiben
sagte er das er den Radsatz mit reinschreibt. Deswegen steht jetzt auch der Radsatz im Schein von der GTÜ mit drin.
Wenn du ne ABE für was hast brauchen die es ja nicht prüfen und können es bei anderen Abnahmen so mit reinschreiben, ist doch logisch. Hat nur nix mit Tachoüberprüfung oder sonstiges zu tun.
Reifen werden immer in Kombination mit Felgen eingetragen, es sei den du fährst ne Reifengröße die eh in deinem Schein steht.