ich überlege anstatt der geplanten 16"er umzuswitchen auf nen Radsatz in 7,5x17 Et 18 mit 205/40er Reifen. Für die Felge, die ich da im Auge habe gibt es schonmal garkein Gutachten fürn C2.

Jetzt habe ich mir ein paar Gutachten von Felgen in der Größe ( mit ähnlicher ET) angeschaut und folgende Auflagen gefunden:
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.



Was von den Auflagen muss denn der Erfahrung derer, die 17 Zoll Flgen fahren, wirklich gemacht werden?
Tachoabgleich? Oder nur überprüfung?
Lenkanschläge? ( ich hab den VTR, aber 1,1er)
Im Radkasten rumschnibbeln/biegen?
Achso,... wo wir grad schonmal beim Thema sind; stellt mir doch mal ein paar Bilder rein von euren 17er Alus.
