TÜV- und AU-Bericht mitführen?
- big_daddy123
- Community-Mitglied
- Beiträge: 115
- Registriert: 16.03.2008, 19:51
TÜV- und AU-Bericht mitführen?
Bin ich eigentlich verpflichtet, den TÜV- und AU-Bericht mitzuführen?
Ich bin der Meinung nein, da ich doch entsprechende Plaketten auf den Nummernschildern habe.
Liege ich da richtig?
Ich bin der Meinung nein, da ich doch entsprechende Plaketten auf den Nummernschildern habe.
Liege ich da richtig?
- Weizzbier
- VIP-Mitglied
- Beiträge: 4897
- Registriert: 17.04.2006, 17:07
- Wohnort: Idstein (GER), Luzern (CH)
- Kontaktdaten:
Also ich habe alles was ich eintragen musste im Schein und die Orginalen Papiere habe ich alle in einem Ordner den ich im Auto mit führe.
Da ist auch der Tüv una Au Bericht dabei. (muss normal nicht)
Weil die grünen schauen dann immer komisch wenn man denen bei einer Kontrolle den Ordner in die Hand drückt.

Da ist auch der Tüv una Au Bericht dabei. (muss normal nicht)
Weil die grünen schauen dann immer komisch wenn man denen bei einer Kontrolle den Ordner in die Hand drückt.

- Xcite100781
- Community-Mitglied
- Beiträge: 132
- Registriert: 22.11.2008, 20:32
- Wohnort: Flonheim
- Smoking_Guns
- VIP-Mitglied
- Beiträge: 2292
- Registriert: 20.05.2008, 15:45
- Wohnort: Rhede
- Kontaktdaten:
dann is der tüv meiner meinung nach selber schuld....
also hab immer meinen fahrzeugschein dabei.... das muss, und hat bis jez auch, immer gereicht....
und wenn die wissen wollen ob das auto betrieben werden darf sollen soe aufs nummernschild und in den schein gucken...
also hab immer meinen fahrzeugschein dabei.... das muss, und hat bis jez auch, immer gereicht....
und wenn die wissen wollen ob das auto betrieben werden darf sollen soe aufs nummernschild und in den schein gucken...
[font=Tahoma]>> "Bäume - natürliche Feinde der Autos." - Henning Venske <<
Audi A3 Sportback 2.0l TFSI
Ehemals: C2 1.4i VTI schwarz (Vor-Facelift)
VlG Thomas [/font]
Audi A3 Sportback 2.0l TFSI
Ehemals: C2 1.4i VTI schwarz (Vor-Facelift)
VlG Thomas [/font]
- tntwesley
- VIP-Mitglied
- Beiträge: 5043
- Registriert: 14.03.2008, 13:03
- Wohnort: Schneeberg
- Kontaktdaten:
-
- Community-Mitglied
- Beiträge: 278
- Registriert: 06.09.2008, 13:01
- AU-Bescheinigung muß auf Verlagen innerhalb einer bestimmten, kurzen Frist vorgelegt werden! Mitführen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.Xcite100781 hat geschrieben:Doch man ist verpflichtet diese mitzuführen, da der TüV manchmal geringe Mängel eintragen kann aber trotzdem die Plaketen ausgibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__47a.html
- HU-Bescheinigung muß nicht mitgeführt werden
- Sonic
- Stammuser
- Beiträge: 590
- Registriert: 22.11.2007, 22:48
- Wohnort: Radolfzell am Bodensee
- C2-Power
- User
- Beiträge: 46
- Registriert: 29.09.2008, 15:47
- Wohnort: Stralsund
- Kontaktdaten:
Da ich in meiner Familie von Polizisten umgeben bin hab ich mal nachgefragt und immer die selbe Antwort bekommen:
Es muß das aktuelle TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Pflicht besteht aber wohl schon ein paar Jahre. Im allg. wird bei einer Kontrolle nur danach verlangt, wenn die Beamten den Verdacht haben dass das Auto nicht verkehrssicher sei oder die Kiste schon aus 3km zu hören ist usw...
Ich muß ehrlich sagen, dass ich mein TÜV-Gutachen auch nicht mitführe. Was es für Konsequenzen hätte, wenn man es nun nicht dabei hat wenn der Beamte danach fragt hab ich leider nicht gefragt. Aber ich denke es gibt weit schlimmeres als es nicht dabei zu haben. Ich schätze mal Nachreichen geht immer...
Es muß das aktuelle TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Pflicht besteht aber wohl schon ein paar Jahre. Im allg. wird bei einer Kontrolle nur danach verlangt, wenn die Beamten den Verdacht haben dass das Auto nicht verkehrssicher sei oder die Kiste schon aus 3km zu hören ist usw...
Ich muß ehrlich sagen, dass ich mein TÜV-Gutachen auch nicht mitführe. Was es für Konsequenzen hätte, wenn man es nun nicht dabei hat wenn der Beamte danach fragt hab ich leider nicht gefragt. Aber ich denke es gibt weit schlimmeres als es nicht dabei zu haben. Ich schätze mal Nachreichen geht immer...

C2 1.4 Hdi VTR Plus SensoDrive 07/04
Schaltpaddel, Webasto Standheizung,
Alpine IDA X-001 + SXE 1750S / 1325S + Axton AB20A Sub
ø Verbrauch 4,4 l
Schaltpaddel, Webasto Standheizung,
Alpine IDA X-001 + SXE 1750S / 1325S + Axton AB20A Sub
ø Verbrauch 4,4 l
-
- Community-Mitglied
- Beiträge: 278
- Registriert: 06.09.2008, 13:01
Frag ihn mal nach der Rechtsgrundlage, in Bezug auf das mit sich führen müssen.C2-Power hat geschrieben:Da ich in meiner Familie von Polizisten umgeben bin hab ich mal nachgefragt und immer die selbe Antwort bekommen:
Es muß das aktuelle TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Pflicht besteht aber wohl schon ein paar Jahre.
Er wird sie nicht finden!
