Tagfahrlicht für den C2
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Ich habe die LED´s ins bild mit reinkopiert.. sind nicht montiert.. ist nur ein FOTO
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Bosima EDS Soundfile [/font]
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...und die StVO ist auch in jedem Land anders, bei uns kannst sie bei jeder Witterung an haben und ob mit Standlicht oder Abblendlicht ist auch egal.goofy hat geschrieben:ja, man dard die nebler nur mit standlicht anhaben. aber auch nur dann, wenn man nebelscheinwerfer laut stvo anhaben darf. also bei sichtbehinderung durch regen, schnee....THANATOS hat geschrieben:Ich hab mal irgendwo gelesen, dass man Nebelscheinwerfer an haben darf, wenn das Fahrtlicht nur auf Standlicht steht... So hat man sein "Tagfahrlicht" quasi um sonst. Weiss jemand was darüber?
edit: erweitert für besseres verständnis des zusammenhangs
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Bei uns wirst du gleich angehalten und darfst Pusten^^...
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- goofy
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sorry, ich bin halt jetzt von deutschland ausgegangen. aber dein hinweis ist schon berechtigt. sorry.
- tntwesley
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Kann das garnicht nachvollziehen.. finde wenn Autos nebler an haben.. sieht man sie früher als welche OHNE....
aber so ist es leider im Straßenverkehr....
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- THANATOS
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Wäre interessant zu wissen, wenn man an die Nebelscheinwerfer einen Dimmer macht ... ob man sie als Tagfahrlicht eingetragen bekommt?
Dürfte eigentlich nur was mit der Leuchtstärke zu tun haben .... wenns schon erlaubt ist neben die Nebelscheinwerfer Zuberhör Tagfahrlicht zu bauen ...
Hat jemand evtl Infos?
Dürfte eigentlich nur was mit der Leuchtstärke zu tun haben .... wenns schon erlaubt ist neben die Nebelscheinwerfer Zuberhör Tagfahrlicht zu bauen ...
Hat jemand evtl Infos?
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- goofy
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ein,ist nicht erlaubt,es beide ein total verschieden Lichtkegel haben.das Tagfahrlicht ist mehr nach oben ausgerichtet,wo hingegen die nehler ganz klar nach unten gehen.
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- THANATOS
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@ goofy: die theorie versteh ich nicht ganz .... tagfahrlichter zeigen nach oben = erlaubt ... nebler nach unten = nicht erlaubt...
ich bin der meinung, dass es einzig und allein mit der stärke zu tun hat, wie aichi auch schon erwähnte. die lichtquellen, egal ob stand-, abblendlich oder nebler, dürfen den gegenverkehr nicht beeinträchtigen. ich werde morgen mal beim tüv vorbeifahren und fragen. fragen kost ja nix *g*
ich bin der meinung, dass es einzig und allein mit der stärke zu tun hat, wie aichi auch schon erwähnte. die lichtquellen, egal ob stand-, abblendlich oder nebler, dürfen den gegenverkehr nicht beeinträchtigen. ich werde morgen mal beim tüv vorbeifahren und fragen. fragen kost ja nix *g*
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- goofy
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Jaja,wie schon festgestellt.bei uns ist das etwas anders.leider.bei uns muss das Tagfahrlicht auch min. 25cm über dem Boden sein.wenn man es aber auch als Standlicht nehmen will, muss es aber 35cm hoch sein.
Edit:weil das ganz einfach eine andere ausleuchtung hat.du kannst auch nicht einfach dein Fernlicht dimmen und als Blinker nehmen. Dazu sind die hält nicht zugelassen (Prüfzeichen)
Edit:weil das ganz einfach eine andere ausleuchtung hat.du kannst auch nicht einfach dein Fernlicht dimmen und als Blinker nehmen. Dazu sind die hält nicht zugelassen (Prüfzeichen)
- THANATOS
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Mooooooooooin
Also: Habe heute früh mit einem Tüv Prüfer gesprochen.
THEORETISCH ist es möglich, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einzusetzen. Man braucht hierzu eine Freigabe vom Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe (zum Beispiel).
Hier würde geprüft, welche Intensität, Abstrahlwinkel, u.ä. der Nebelscheinwerfer hat. Wenn das Gutachten erstellt ist kann man das ganze als Tagfahrlicht eintragen.
Ein Anruf bei der Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen (Lichttechnisches Institut der Universität Karlsruhe) und ich war schlauer:
Ein Gutachten kostet etwa 500-600 € und man muss in jedem Fall die minimal und maximal Werte einer Tagfahrleuchte erfüllen und sicherstellen, dass das ganze durch die Board Elektrik angesteuert werden kann.
Man sagte mir, eine solche Freigabe wäre für das Bauteil.... d.h. wenn man die einmal für einen Typ Nebler vom Citroen hat, könnten das alle machen, die solche Nebler in einem solchen Fahrzeug haben.
Wenn einer als Zubehör Hersteller Kariere machen möchte .... hier ist die idee *lach* So ne Steuereinheit is für nen Bastler sicher kein Problem
Ich nehme gern Provisionen an *gg*
Gr33tz THANATOS
Also: Habe heute früh mit einem Tüv Prüfer gesprochen.
THEORETISCH ist es möglich, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einzusetzen. Man braucht hierzu eine Freigabe vom Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe (zum Beispiel).
Hier würde geprüft, welche Intensität, Abstrahlwinkel, u.ä. der Nebelscheinwerfer hat. Wenn das Gutachten erstellt ist kann man das ganze als Tagfahrlicht eintragen.
Ein Anruf bei der Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen (Lichttechnisches Institut der Universität Karlsruhe) und ich war schlauer:
Ein Gutachten kostet etwa 500-600 € und man muss in jedem Fall die minimal und maximal Werte einer Tagfahrleuchte erfüllen und sicherstellen, dass das ganze durch die Board Elektrik angesteuert werden kann.
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- djmicromax
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Produziert dein Auto den Strom fürs Licht mit Sprit? *lach*
Is doch völlig egal was die Dinger an Watt verbrauchen
Mir ging es nur darum, vielleicht etwas "neues" anzuregen .....
Man versucht ja immer was individuellles zu machen. Zusätzliche Leuchten kaufen ... das kann jeder
El Grusso
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