Tagfahrlicht für den C2

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SnowFox
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Beitrag von SnowFox »

Ich habe die LED´s ins bild mit reinkopiert.. sind nicht montiert.. ist nur ein FOTO
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Peter

Beitrag von Peter »

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Zuletzt geändert von Peter am 21.05.2009, 19:42, insgesamt 4-mal geändert.
SnowFox
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Beitrag von SnowFox »

mmh nicht schlecht.. danke
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aichi
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Beitrag von aichi »

goofy hat geschrieben:
THANATOS hat geschrieben:Ich hab mal irgendwo gelesen, dass man Nebelscheinwerfer an haben darf, wenn das Fahrtlicht nur auf Standlicht steht... So hat man sein "Tagfahrlicht" quasi um sonst. Weiss jemand was darüber?
ja, man dard die nebler nur mit standlicht anhaben. aber auch nur dann, wenn man nebelscheinwerfer laut stvo anhaben darf. also bei sichtbehinderung durch regen, schnee....

edit: erweitert für besseres verständnis des zusammenhangs
...und die StVO ist auch in jedem Land anders, bei uns kannst sie bei jeder Witterung an haben und ob mit Standlicht oder Abblendlicht ist auch egal.
SnowFox
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Beitrag von SnowFox »

Bei uns wirst du gleich angehalten und darfst Pusten^^...
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goofy
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Beitrag von goofy »

sorry, ich bin halt jetzt von deutschland ausgegangen. aber dein hinweis ist schon berechtigt. sorry.
aichi
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Beitrag von aichi »

schon okay ;-) als Österreicher sind wir sowieso in der Minderzahl hier!
Lg
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tntwesley
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Beitrag von tntwesley »

also wenn ich mich recht erinner kosten nebler mit standlicht 10 € wenn kein bedarf dafür gegeben is...
SnowFox
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Beitrag von SnowFox »

Kann das garnicht nachvollziehen.. finde wenn Autos nebler an haben.. sieht man sie früher als welche OHNE....

aber so ist es leider im Straßenverkehr....
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THANATOS
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Beitrag von THANATOS »

Wäre interessant zu wissen, wenn man an die Nebelscheinwerfer einen Dimmer macht ... ob man sie als Tagfahrlicht eingetragen bekommt?
Dürfte eigentlich nur was mit der Leuchtstärke zu tun haben .... wenns schon erlaubt ist neben die Nebelscheinwerfer Zuberhör Tagfahrlicht zu bauen ...

Hat jemand evtl Infos?
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schnieps
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Beitrag von schnieps »

Ich glaub das wird nichts
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goofy
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Beitrag von goofy »

ein,ist nicht erlaubt,es beide ein total verschieden Lichtkegel haben.das Tagfahrlicht ist mehr nach oben ausgerichtet,wo hingegen die nehler ganz klar nach unten gehen.
aichi
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Beitrag von aichi »

Als wir 2007 Lichtpflicht am Tag hatten durfte man mit Tagfahrlichtern, Abblendlicht oder Nebler fahren. Hauptsache das Fahrzeug war nach vorne beleuchtet (gab eine mindest Lum die die Beleuchtung erreichen mußte - also Standlicht reichte nicht aus).
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Beitrag von THANATOS »

@ goofy: die theorie versteh ich nicht ganz .... tagfahrlichter zeigen nach oben = erlaubt ... nebler nach unten = nicht erlaubt...

ich bin der meinung, dass es einzig und allein mit der stärke zu tun hat, wie aichi auch schon erwähnte. die lichtquellen, egal ob stand-, abblendlich oder nebler, dürfen den gegenverkehr nicht beeinträchtigen. ich werde morgen mal beim tüv vorbeifahren und fragen. fragen kost ja nix *g*
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Beitrag von goofy »

Jaja,wie schon festgestellt.bei uns ist das etwas anders.leider.bei uns muss das Tagfahrlicht auch min. 25cm über dem Boden sein.wenn man es aber auch als Standlicht nehmen will, muss es aber 35cm hoch sein.

Edit:weil das ganz einfach eine andere ausleuchtung hat.du kannst auch nicht einfach dein Fernlicht dimmen und als Blinker nehmen. Dazu sind die hält nicht zugelassen (Prüfzeichen)
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Beitrag von THANATOS »

Mooooooooooin

Also: Habe heute früh mit einem Tüv Prüfer gesprochen.

THEORETISCH ist es möglich, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einzusetzen. Man braucht hierzu eine Freigabe vom Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe (zum Beispiel).
Hier würde geprüft, welche Intensität, Abstrahlwinkel, u.ä. der Nebelscheinwerfer hat. Wenn das Gutachten erstellt ist kann man das ganze als Tagfahrlicht eintragen.

Ein Anruf bei der Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen (Lichttechnisches Institut der Universität Karlsruhe) und ich war schlauer:
Ein Gutachten kostet etwa 500-600 € und man muss in jedem Fall die minimal und maximal Werte einer Tagfahrleuchte erfüllen und sicherstellen, dass das ganze durch die Board Elektrik angesteuert werden kann.

Man sagte mir, eine solche Freigabe wäre für das Bauteil.... d.h. wenn man die einmal für einen Typ Nebler vom Citroen hat, könnten das alle machen, die solche Nebler in einem solchen Fahrzeug haben.

Wenn einer als Zubehör Hersteller Kariere machen möchte .... hier ist die idee *lach* So ne Steuereinheit is für nen Bastler sicher kein Problem :D
Ich nehme gern Provisionen an *gg*


Gr33tz THANATOS
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schnieps
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Beitrag von schnieps »

Das mit den Gutachten hätte ich dir auch sagen können und das es sich nicht lohnt auch ;)
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Beitrag von djmicromax »

schnieps hat geschrieben:Das mit den Gutachten hätte ich dir auch sagen können und das es sich nicht lohnt auch ;)
Warum schreibste das dann nicht? :D
Peter

Beitrag von Peter »

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Zuletzt geändert von Peter am 21.05.2009, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von THANATOS »

Produziert dein Auto den Strom fürs Licht mit Sprit? *lach*
Is doch völlig egal was die Dinger an Watt verbrauchen :D

Mir ging es nur darum, vielleicht etwas "neues" anzuregen .....
Man versucht ja immer was individuellles zu machen. Zusätzliche Leuchten kaufen ... das kann jeder :D

El Grusso :D
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