Riss im Lack

Alles über den Innenraum und die Karosserie des Citroën C2
C3T
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Beitrag von C3T »

ich würd mal nen bisschen googlen und/oder mich beim anwalt informieren...denk mal schon das du den vollen kaufpreis zurück kriegen kannst...ist ja schließlich nicht dein fehler...und wie schwer der schaden war ist wohl auch egal....unfallwagen is unfallwagen
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tntwesley
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Beitrag von tntwesley »

ich würd auch nen anwalt aufsuchen ...
prince-of-rnb
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Beitrag von prince-of-rnb »

Mein Vater hat bei seinem Anwalt nach gefragt. Der meint ich kann nicht den ganzen kauf preis zurück kriegen weil ich schon die 26000 km gefahren bin und ja jetzt ein zweiter unfall! Und die anwalts kosten muss ich auch erst mal tragen dan wird geschieden wer die zahlen muss bzw. kann auch möglich sein das es teil ich sleber zahlen muss! Und zu dem erst besitzer der ist leider schon verstorben! Hab in den fahrzeug papieren nach geschaut 1927 gebohren. Und ich hab bei der Friedhofsverwaltung nach gefragt die konnten mir es bestätigen das der Herr Verstorben sei!
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Bis das der TÜV uns scheidet !
Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

sonst ruf doch mal einen der beiden bleker bürder direkt an... telefonnummer gibt es auf der homepage...klickst die einzelnen fialen durch und dort immer auf "team"
da siehst du dann das personal und die jeweilige rufnummer..ich weiss halt nicht in welcher fiale einer der beiden bleker brüder sitzt..

denen erklärst du den sachverhalt ganz locker... lässt aber direkt durchblicken, dass du wen wagen zurück geben willst und dein geld wieder haben möchtst... und/oder die einen anderen wagen aussuchen/kaufen willst...
prince-of-rnb
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Beitrag von prince-of-rnb »

meinst das geht ich weiss ja nicht wie die oder er reagieren! So hab den raus gefunden Klaus G.! Kann das sein das Der Chef in Coesfeld Wohnt?
Zuletzt geändert von prince-of-rnb am 03.03.2010, 20:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

sorry das ich das so sagen muss... aber der anwalt hat wohl keine ahnung von verkehrsrecht bzw vertragsrecht...jeder ist halt auf was anderes spezialisiert

mit dem zweiten unfall hat er zwar recht aber nicht was die 26000km angeht...100%ig
Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

prince-of-rnb hat geschrieben:meinst das geht ich weiss ja nicht wie die oder er reagiren wird um die Uhrzeit!
nicht jetzt... morgen früh

und lass dich bis du die genaue rechtslage kennst auf nichts ein!!!
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DerTommy
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Beitrag von DerTommy »

alter das is ja der hammer!...der hat zugegeben das das ein schaden hatte???? Alter Schwede...das ist äußerst kriminell!!!

bitte lass dich nicht einschüchtern: und das mit die 26000km ist kompletter schwachsinn, die zählen in deinem fall überhaupt nicht mit rein!!!

das was der anwalt meint zählt nur bei bakatellen die eine wandlung mit sich führen, jedoch nicht bei einer vorsätzlich straftat!
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Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

perfekt ausgedrückt!
Pascal-VTR

Beitrag von Pascal-VTR »

Also bei der Laufleistung wirst du das ganze Geld nicht wieder bekommen aber schau mal was in dein Kaufvertrag steht !!!!

Wenn du ihn als Gebrauchtwagen ohne angaben von Vorschäden erworben hast steht dir eine Entschädigung zu .

Glaub bloß nichts was sie dir gesagt haben von wegen 700 Euro ich würde den Vorbesitzer anrufen und nachfragen wo der Schaden rep. worden ist .

Dann dahin die Sache schildern und nach ein Auszug der Ersatzteilaufstellung und Rep. kosten anhand der daten dann zum Gutachter der kann dir dann sagen wie groß der Schaden wirklich war .

Ich bin auch erst nach ein halben Jahr drauf gekommen weil ich so viel Glas in mein Innenraum gefunden habe bin dann zum Autohaus die meinten nur das wäre mal da Radio geklaut worden mehr nicht ...

Sie hätten auf der Beifahrerseite die Scheibe eingeschlagen naja und warum war dann das Glas auch hinten in den oberen Teilen zu finden ????

Durch ein dummen Zufall arbeitet der Bruder eines Freundes in dem Autohaus wo er neu Gekauft wurde und auch bis zum Verkauf gewartet wurde ....

also nach der Arbeit mal eben nach Citroen den Bruder ganz freundlich die Vorgeschichte erzählt und schon hat er die Ackten rausgesucht ...

So laut mein Cit. Händler waren es 700 Euro und nach den Unterlagen war es ein Schaden von knappen 3800 Euro wau da wurd ich dann langsam Sauer ...

Er hat mir dann die Unterlagen freundlicherweise kopiert womit ich dann zu mein Autohaus gefahren bin und auf ein gespräch mit dem Chef gepocht hatte der aber wohl nicht recht wollte .....

Also bin ich etwas Lauter geworden und habe ein paar Andeutungen gemacht wo die restlichen Kunden dann erst blöd Geschaut haben und dann das Autohaus verlassen haben ....

Ich sollte dann mit dem Verkaufer reden was ich Danken abgelehnt habe weil ich gleich mit dem Chef reden wollte der dann auch dazu bereit war ....

Er hatte einsicht in die Unterlagen und hat sich dann meinen Vertrag geben lassen wo ganz eindeutig auch Unfallfrei drin stand ups ....

Was nun aus sein Munde kamm war mir dann zu viel ich solle mich doch mit dem Vorbesitzer unterhalten und das mit ihm ausmachen ah schon klar und wo hatte ich gleich den Wagen gekauf ach ja in dem Autohaus ich drehte mich nur noch um und sagte sie hören von meinem Anwalt ....

Wie dreist ist das denn ....

Naja der Anwalt hat sich sehr Gefreut und das Zweimal erst wegen dem Autohaus da er da auch schon mal über den Tisch gezogen wurde und zweitens das er den Vorbesitzer der den Unfall verursacht hat dann am Sonntag beim Golf trifft ..... WUSA

Ja ja und das zu Autohäusern ....
Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

Pascal-VTR hat geschrieben:Also bei der Laufleistung wirst du das ganze Geld nicht wieder bekommen aber schau mal was in dein Kaufvertrag steht !!!!

Das ist falsch! bei einem solchen gravierenden und verschwiegenden mangel trift dies nicht zu, da der gestezgeber davon ausgeht, das du den wagen garnicht erst benutzt bzw gekauft hättest wenn du den mangel gekannt hättest.

ein abzug ist nur bei einer wandlung rechtens...dies währe jedoch eine rückgabe
Wenn du ihn als Gebrauchtwagen ohne angaben von Vorschäden erworben hast steht dir eine Entschädigung zu .
wurde schon geklärt... er wurde als unfallfrei verkauft
Glaub bloß nichts was sie dir gesagt haben von wegen 700 Euro ich würde den Vorbesitzer anrufen und nachfragen wo der Schaden rep. worden ist .
wurde schon geklärt...vorbesitzer ist tot
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DerTommy
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Beitrag von DerTommy »

warum sollte er das geld nicht wieder sehen? der vertrag ist von anfang an nichtig, da der käufer getäuscht wurde, ihm wurde ein auto "geliefert" dem diverse sachen zugesprochen waren (auch die unfallfreiheit, auch bei gebrauchten), diese aber nicht gehalten wurden.

wenn du möchtest kann ich evtl auch paragraphen heraus suchen (habe aber heute abend keine lust mehr mein BGB/HGB zu durchforsten =)

aber mit dem satz des verkäufers, das er es wusste(!) ist die sache was für nen anwalt, denn das ist hochgradig straftätig

wichtig ist blos das er seinen KV nochmal durchliest um auszuschliessen das nicht doch irgendwo etwas von kleinem schaden steht
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Pascal-VTR

Beitrag von Pascal-VTR »

Tja und wo sind hier die Passenden Paragraphen ?

In so einer Sache ist das nicht so leicht und der Tote wird den Wagen auch irgend wo Warten lassen haben dann schaut man halt ins Serviceheft und Tele. ein wenig ....

Ich habe meinen keiner Wandlung unterzogen weil ich schon ein paar Umbauten gemacht hatte also habe ich da das Geld vorgezogen und gut war .

Und zum Ende haben sie noch den Verkäufer vor die Tür gesetzt tja so kann es gehen ....

Klar ist das hier Scheiße aber es liegt auch immer an den Geschädigten wie er es führ Richtig hält oder was der Anwalt da rausschlagen kann ....
Osman
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Beitrag von Osman »

prince-of-rnb hat geschrieben:SEr bzw. Bleker hat zugegeben das ein Heckschaden vor meinem Kauf da war, er meinte nur das es sich um einen kleinen Unfall handelte! Und der Schaden Laut Bleker 700 € betrug!
Sorry, das klingt doch absolut unglaubwürdig.
Leichter Heckschaden? Weshalb mussten dann die Türen ausgetauscht werden?
Und dann der Preis. 700€ für ein repariertes Heck, 2 neue Türen und noch alles lackieren?
Die erzählen dir doch was vom Pferd und wollen dich nur einschüchtern.
Was für ein mieses Benehmen einem Kunden gegenüber.
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DerTommy
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Beitrag von DerTommy »

Pascal-VTR hat geschrieben:Tja und wo sind hier die Passenden Paragraphen ?

In so einer Sache ist das nicht so leicht und der Tote wird den Wagen auch irgend wo Warten lassen haben dann schaut man halt ins Serviceheft und Tele. ein wenig ....

Ich habe meinen keiner Wandlung unterzogen weil ich schon ein paar Umbauten gemacht hatte also habe ich da das Geld vorgezogen und gut war .

Und zum Ende haben sie noch den Verkäufer vor die Tür gesetzt tja so kann es gehen ....

Klar ist das hier Scheiße aber es liegt auch immer an den Geschädigten wie er es führ Richtig hält oder was der Anwalt da rausschlagen kann ....
bringe ich dir morgen, bin jetzt müde

es ist ja nicht in dem fall das da ein mangel vorliegt, alle KV die unter strafrechtlichen dingen zu stande gekommen sind anfechtbar

arglistige täuschung...nagel mich nicht fest ich habe im kopf § 123 oder/und 124 BGB... (dann ist der KV seitens des Käufers anfechtbar und somit nichtig)...heisst, auto zurück geld zurück)

zusätzlich kann der käufer den verkäufer(AH) anzeigen wegen Betrugs, da der verkäufer davon wusste

wenn ich mich recht entsinne hat der käufer nach endecken des schaden sogar noch ein jahr zeit das zu tun!!!

gute nacht
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Pascal-VTR

Beitrag von Pascal-VTR »

Gute Nacht .....

Das will ja auch keiner Anzweifeln aber nun liegt es eben in den Händen des Anwalts und der sollte schon Wissen was er tut ....

Bei dem Schaden wäre ich auch anders drauf von daher wenn es Möglich ist weg damit ....

Aber es liegt eben nicht an uns ....
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derFenriswolf
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Beitrag von derFenriswolf »

Meine Fresse,

das ist ja echt heftig.
Ich drücke dir die Daumen, dass du das zu deinen Gunsten regeln kannst.
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Das ist meine Hymne
Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

gibt es schon was neues?
freakman88
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Beitrag von freakman88 »

hey Prince,

für deine Garantiemöglichkeit gilt zunächst immer was die Vertragsparteien vereinbart haben. Dann erst der Gesetzestext. In jedem Fall aber steht fest, dass die Voraussetzungen eines Rücktritts (http://automobilkanzlei.de/kfz-ruecktritt) aufgrund des zeitlichen Abstandes zum Kauf nicht gegeben sind. Somit könntest du versuchen über Kulanz noch etwas zu bekommen, denn der Verkäufer hat sicherlich ein großes Interesse daran dich als Kunden zu behalten.

Gruß freakman88
prince-of-rnb
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Beitrag von prince-of-rnb »

Jap genau das habe ich nachher vom Anwalt gehört, haben uns geeinigt und zwar: Inspektion wie auch zahnriemen etc.. alles neu gemacht! Neu Lackiert an der seite und mit dicken läufern! Hätte mein Kollege bei Resing noch besser gemacht! Aber hab jetzt mit dem thema nix mehr mit zu tun! Wenn mein Auto mal wieder kaputt gehn sollte werde ich an andere Fachwerkstätten gehn! So einfach war das nicht, mit Auto zurück geben, das Komische Gesetz :wink: wieder!!!!
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