Frage zur Garantie gegen Durchrostung

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SaxonicVTR
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Frage zur Garantie gegen Durchrostung

Beitrag von SaxonicVTR »

Habe ein kleines Problem!

Mir ist vor ein paar Wochen jemand hinten aufgefahren und war deshalb in der Werkstatt wegen Gutachten usw.

Dabei kam der leichte Rost an der Heckklappe zur Sprache und das mein Händler vor Ort mir deshalb ne neue Heckklappe auf Garantie einbauen würde.

Soweit so gut!

Da ich mal eine kleine Roststelle an der Heckklappe beanstandet hatte (beim Händler bei dem ich den Wagen gekauft hatte, ca 30 km weiter weg) wurde damals nur ausgebessert!

Dieser hat aber einen Eintrag ins Serviceheft getätigt das vorausichtlich Garantiearbeiten anstehen, er hat aber keinen Garantieantrag auf irgendwelche Teile bei Citroen gestellt!

Nun habe ich von meinem Händler vor Ort erfahren, das ich wegen diesem Eintrag keine Kosten mehr erstattet bekomme (neue Heckklappe mit Lackierung) da keine Garantiearbeiten innerhalb einer 8 Wochen Frist nach dem Servicehefteintrag getätigt wurden! Das sehe ich aber natürlich nicht ein, da Ich diesen Fehler ja nicht begangen habe!

Der andere Händler hat nun einen Antrag bei Citroen gestellt und ich warte seit 3 Wochen auf eine Antwort!

Weis jemand wie lange es normalerweise dauert bis eine Entscheidung von Citroen beim Händler eintrifft?

Ich würde nämlich gerne Alles auf einmal bei einem Händler machen lassen und nicht wegen Unfallschaden und Heckklappe zu 2 unterschiedlichen Werkstätten fahren müssen!
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