GSR Kit

Alles über Motoren, das Getriebe und die Abgasanlage des Citroën C2
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C2VTS
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Beitrag von C2VTS »

@ Chris815, das was ich hier geschrieben habe, ist meine Erfahrung und darauf resultiert meine Meinung dazu. Früher habe ich ganz anders über dieses Thema nachgedacht. Ich wollte es den ein oder anderen einfach mal verdeutlichen was passieren kann. Natürlich ist es in meinen Augen auch total schwachsinnig so einen Aufstand für einen Luftfilter zu machen. In anderen Ländern kräht kein Hahn danach. Leider sind die Gesetze in Deutschland sehr streng. Die Polizei kann in dem Sinne auch nichts dafür, die sind nur ausführende Gewalt. Lasst euch einfach nicht erwischen, mir ist es leider passiert und dafür musste ich bluten. ;-)
Chris815

Beitrag von Chris815 »

ja meinte ja nur weil wir das schon in mehreren threads stehen haben das es nicht erlaubt ist. wem das bis jetzt nicht klar is der ist selber schuld. wollte damit nur sagen das wir nicht jedes mal die alte leier draus machen müssen das es nicht tüv-fähig ist usw. also nicht bös gemeint ;)
GSR
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Beitrag von GSR »

C2VTS hat geschrieben:Ich würde mich auch für das GSR_Kit entscheiden. Nur leider wird man dieses nur sehr schwer irgendwo eingetragen bekommen. Wenn man einen Sportauspuff (Endschalldämpfer oder Komplettanlage ab Kat) montiert hat, bekommt man es sowieso nicht eingetragen. Ich hatte damals einen Peugeot 106 S16 und hatte einen offenen Luftfilter von K&N eingebaut. Es war ein Universeller ohne Gutachten. Ich dachte, wenn die Polizei mich anhalten sollte, bekomme ich eine Mängelkarte und ich werde wieder den Originalen Luftfilterkasten verbauen.
Ich wurde von der Polizei angehalten. Ich muss sagen, die Beamten kennen sich mittlerweile bestens in solchen Dingen aus. Die Foren im Internet machen es möglich.
Ein nicht zugelassener Luftfilter stellt eine illegale Änderung des Ansaugweges dar.
Das kann als illegale Leistungssteigerung ausgelegt werden.
Das wiederum bedeutet, dass die Plaketten an Ort und Stelle entfernt werden, weil man ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist.
Ende des Liedes: 3 Punkte, 250€ Strafe, TÜV-Vorführung und Wiederzulassung.
Ob so etwas einem Wert ist, muss jeder einzelne selbst entscheiden.
Wenn Ihr gleichzeitig einen Unfall habt, sieht es noch schlimmer aus. Durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis zahlt die Versicherung je nach Sachlage keinen Cent. Sie tritt bei Schäden in Vorkasse und holt sich alles wieder.
Seit dem Ereignis werde ich die Finger von solchen Sachen lassen. Dann spare ich lieber für eine anständige Auspuffanlage ab Kat, diese bringt auch ein paar PS und ist 100%ig legal, wenn Sie eingetragen ist. Viele Hersteller haben heutzutage schon ABEs für diese.
Ich möchte hier nicht die Moralapostel spielen, aber jeder sollte mal darüber nachdenken.
Nach Angaben Des TÜV gibt es für den Lufteinlass keine Homologationsvorschriften solange der Schalldruckpegel 3db über dem Nennwert liegt. Das erste Fahrzeug, welches mit einem GSR Induktion Kit bestückt wurde is mit einem Sportauspuff und dem GSR Kit zum TÜV gegangen und der TÜV hat es akzeptiert.

Wir haben damals weitergefragt und die Antwort war von verschiedenen STellen, dass ein Induction Kit nicht eongetragen werden muss.
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schnieps
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Beitrag von schnieps »

Ein nicht zugelassener Luftfilter stellt eine illegale Änderung des Ansaugweges dar.
Das kann als illegale Leistungssteigerung ausgelegt werden.
Das wiederum bedeutet, dass die Plaketten an Ort und Stelle entfernt werden, weil man ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist.
Da muß ich wiedersprechen. Es gibt ein Gesetz wo drin steht das dies nicht so einfach möglich ist. Ich schau mal ob ich es wieder find. Da stand genau drin was sein muß und soweit ich noch weiß war es nur gravierende sachen wie Bremsen oder Diebstahl!!!
Chris815

Beitrag von Chris815 »

schnieps hat geschrieben:
Ein nicht zugelassener Luftfilter stellt eine illegale Änderung des Ansaugweges dar.
Das kann als illegale Leistungssteigerung ausgelegt werden.
Das wiederum bedeutet, dass die Plaketten an Ort und Stelle entfernt werden, weil man ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist.
Da muß ich wiedersprechen. Es gibt ein Gesetz wo drin steht das dies nicht so einfach möglich ist. Ich schau mal ob ich es wieder find. Da stand genau drin was sein muß und soweit ich noch weiß war es nur gravierende sachen wie Bremsen oder Diebstahl!!!
ja da hast du recht. normalerweise dürfen die plaketten nur im beisein eines tüv- oder dekra prüfers entfernt werden, oder wegen gravierender mängel wie diese die du genannt hast (bremsen...).
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schnieps
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Beitrag von schnieps »

Hatte das immer bei meiner Streetfighter mit wenn ich in Bayern war ;)
Herbert
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Beitrag von Herbert »

GSR hat geschrieben: Nach Angaben Des TÜV gibt es für den Lufteinlass keine Homologationsvorschriften solange der Schalldruckpegel 3db über dem Nennwert liegt. Das erste Fahrzeug, welches mit einem GSR Induktion Kit bestückt wurde is mit einem Sportauspuff und dem GSR Kit zum TÜV gegangen und der TÜV hat es akzeptiert.

Wir haben damals weitergefragt und die Antwort war von verschiedenen STellen, dass ein Induction Kit nicht eongetragen werden muss.


Homologationsvorschriften sind mir nur aus dem Motorsport bekannt, hier geht es sich um die Straßenverkehrszulassungsordnung und die besagt meines Wissens, das alles was nicht dem Serienzustand eines Fahrzeuges entspricht eintragspflichtig ist...Es sei denn, es bestehen für die nicht Serienmäßigen Teile/Anbauteile Gutachten wo sich eine Eintragung erübrigt.
Pascal-VTR

Beitrag von Pascal-VTR »

Herbert, genau...

und klar werden die freundlichen in der hinsicht weitergebildet oder habt ihr früher schon ein mal ein teleskopspiegel gesehen womit sie den auspuff ablaufen können...

der ist noch vom griff aus zu verstellen also blöd sind die heute nicht mehr und klar werden die sich auch in den foren schlau machen da gibt es immer ein paar blöde die alles schreiben...

und wenn das so weiter geht haben die bald auch portable leistungsprüfstände wie für die mofas oder sie greifen gleich mit dem laptop auf dein steuergerät zu....
Herbert
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Beitrag von Herbert »

Sollte sich ein in meiner Nähe wohnender solch ein "Wunderkit" zulegen und wenn er einen völlig serienmäßigen VTS hat, würde ich es gerne mal ausprobieren ob sein Wagen erheblich besser geht als meiner mit dem von mir abgeänderten Serienluftfitergehäuse (ist auch nicht eingetragen...sieht aber keiner :)
Herbert
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Beitrag von Herbert »

Chris815 hat geschrieben:
ja da hast du recht. normalerweise dürfen die plaketten nur im beisein eines tüv- oder dekra prüfers entfernt werden, oder wegen gravierender mängel wie diese die du genannt hast (bremsen...).



Es werden keine Plaketten entfernt, ist es ein kleiner Mangel gibt es eine Mängelkarte, ist es ein gravierenden Mangel wird dein Fahrzeug einfach sicher gestellt...Da braucht man keine TÜV / Dekra Prüfer, es sei denn es handelt sich um eine groß angelegte Aktion zB. Illegale Straßenrennen.
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schnieps
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Beitrag von schnieps »

wird dein Fahrzeug einfach sicher gestellt...
und das dürfen sie nicht :-P Hab bis jetzt das schreiben nicht gefunden, da stand das alles drin sogar mit Gesetz
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Beitrag von C2VTS »

@ Schnieps, wenn du es mal zufällig finden solltest, dann poste es mal hier. Diese Sache interessiert mich schon sehr.


Wenn jemand das GSR_Kit verbaut hat im C2 VTS, wäre ein Video echt schön. Auf den Bildern sieht es schon mal sehr schick aus.
Herbert
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Beitrag von Herbert »

schnieps hat geschrieben: und das dürfen sie nicht :-P Hab bis jetzt das schreiben nicht gefunden, da stand das alles drin sogar mit Gesetz


Bei einem gravierenden mangel wird dir mit sicherheit die weiterfahrt untersagt.
Chris815

Beitrag von Chris815 »

Luftfilter ist doch aber nun wirklich kein gravierender Mängel. Aber jetzt kommt Mal wieder zum Topic zurück.
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DerTommy
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Beitrag von DerTommy »

chris: könntest du vllt mal ein soundfile machen...vllt wo man auch mal das ganze auto mit umbauten hören kann? :wink: :D
Eigener Fuhrpark:
Citroen C2 VTS
Citroen C4 Tonic "Edition 90 Jahre"
Restlicher/ehemaliger Familienfuhrpark:
C1, C4, C5, Berlingo, Saxo, AX, BX, ZX, ZX Break, Evasion Turbo C.T., Evasion HDI, Xsara 1.8i
Chris815

Beitrag von Chris815 »

DerTommy hat geschrieben:chris: könntest du vllt mal ein soundfile machen...vllt wo man auch mal das ganze auto mit umbauten hören kann? :wink: :D
ja aber dann nicht in diesem thread.
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schnieps
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Beitrag von schnieps »

Bei einem gravierenden mangel wird dir mit sicherheit die weiterfahrt untersagt.
Luftfilter ist doch aber nun wirklich kein gravierender Mängel.
Aber jetzt kommt Mal wieder zum Topic zurück.
Genau und so ist es :mrgreen:
GSR
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Beitrag von GSR »

Bevor wir zum Thema zurückkommen möchte ich noch ein paar Dinge klären.

Homologation ist beim Serienfahrzeug genauso wie im Rennsport. Regeln sind festgeswtzt, nach denen in beiden gewisse Grundlagen erfüllt werden müssen.

Es sind nicht alle Teile beim Auto ABE pflichtig:

Zündkerzen, Ölfilter, Luftfilter, Treibstofffilter, Öle und Schrauben. Bei Bremsbelägen war es, ob es so noch immer ist weiss ich nicht, da ich nicht mehr mit Bremsen in Deutschland involviert bin.

Dazu möchte ich noch bemerken, dass ich in Deutschland in diesem Bereich von der Polizei auch Beamtenmisbrauch erfahren habe, und ich in Fällen, die meine Produkte betreffen gegen solche Beamte Strafanzeige erstatte und in der Zukunft erstatten werde mit Kompensationsanspruch gegen den beschuldigenden Beamten und nicht gegen seine Behörde.
GSR
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Beitrag von GSR »

Herbert hat geschrieben:Sollte sich ein in meiner Nähe wohnender solch ein "Wunderkit" zulegen und wenn er einen völlig serienmäßigen VTS hat, würde ich es gerne mal ausprobieren ob sein Wagen erheblich besser geht als meiner mit dem von mir abgeänderten Serienluftfitergehäuse (ist auch nicht eingetragen...sieht aber keiner :)
Physik hat mit Wundern nichts zu tun.
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SaxonicVTR
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Beitrag von SaxonicVTR »

Bei "offenen" Luftfiltern muss ein Gutachten über die Veränderungen der Leistung sowie des Geräuschpegels und seit 2006, des Abgasverhaltens vorhanden sein um ihn eintragen bzw. legal betreiben zu können!
Der korrekte Anbau muss ebenfalls geprüft werden!

So wurde es mir beim TÜV gesagt!
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