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aber richtig, die befestigungspunkte wären unten an der b-säule, oben an der c-säule und unten am gurtschloss, und bei den schrothis ist die schraube noch lang genug
das wäre mir neu, dass man diese gurte eintragen muss... solange die originalen gurte erhalten bleiben und die H-Gurte an den dafür vorgesehenen punkten befestigt werden sollte es da keine probleme geben...
aber frag lieber mal beim tüv nach und lass sie ggf. eintragen
wenn der rummuckt meld dich ich kenn paar tüv-prüfer die dir so ziemlich alles eintragen