Was die STVO nicht alles verbietet
- Smoking_Guns
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nebler an bei schlechten sichbedinungen erlaubt; bei guten verboten...
macht aber nix ich mach die in verbindung mit dem standlicht immer als tfl an...juckt keinen und die freundlichen sagen auch kein wort.... scheint also ok zu sein... das mach ich auch nicht wegen dem cruisen oder so... das hab ich von nem bekannten der das auch macht und bald rentner ist....
macht aber nix ich mach die in verbindung mit dem standlicht immer als tfl an...juckt keinen und die freundlichen sagen auch kein wort.... scheint also ok zu sein... das mach ich auch nicht wegen dem cruisen oder so... das hab ich von nem bekannten der das auch macht und bald rentner ist....
[font=Tahoma]>> "Bäume - natürliche Feinde der Autos." - Henning Venske <<
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- Manu C2 VTS
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Diese Diskussion ist unnütz!
Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer!!! Keine Tagfahrlichter! Sonst würden sie doch so heißen!!
Nebelscheinwerfer sind nur bei schlechter Sicht erlaubt! Dabei spielt es keine Rolle, ob die schlechte Sicht durch Regen, Nebel oder Schnee auftritt!!
Nebelschlussleuchten ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern!!
Kommt mal runter zu uns ins Allgäu, und fahrt mit Neblern und Standlicht! Wenn dich die Grünen sehn, sind 10 Euro fällig!
Ich weiß wovon ich spreche! Hab schon mehrmals gezahlt!!
Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer!!! Keine Tagfahrlichter! Sonst würden sie doch so heißen!!
Nebelscheinwerfer sind nur bei schlechter Sicht erlaubt! Dabei spielt es keine Rolle, ob die schlechte Sicht durch Regen, Nebel oder Schnee auftritt!!
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- Smoking_Guns
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mhh na dann bleib ich hier.... bis jez hab ich nie gezahlt...
das is ja auch keine diskussion.... nur ne feststellung.... was in der stvo steht kann jeder nen paar post weiter oben lesen....
das is ja auch keine diskussion.... nur ne feststellung.... was in der stvo steht kann jeder nen paar post weiter oben lesen....
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- tntwesley
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du darfst laut STVO nackt autofahren (ist zumindest nicht verboten), du darfst aber nicht nackt aussteigen =)
übrigens selbst im cabrio, da im gesetz das autoinnere ähnlich wie deine wohnung als "dein" raum gelten
finde ich viel lustiger =)=)=)
übrigens selbst im cabrio, da im gesetz das autoinnere ähnlich wie deine wohnung als "dein" raum gelten
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Eigener Fuhrpark:
Citroen C2 VTS
Citroen C4 Tonic "Edition 90 Jahre"
Restlicher/ehemaliger Familienfuhrpark:
C1, C4, C5, Berlingo, Saxo, AX, BX, ZX, ZX Break, Evasion Turbo C.T., Evasion HDI, Xsara 1.8i
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- Smoking_Guns
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ja das auto gilt als privater raum.... und damit kannste machen was du wills.... sofern die vekehrssicherheit nicht drunter leidet...also nich fahren und auf der freundin sitzen das könnte böse enden.... hatte ich heute aber schon mal geschrieben...
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wie herum is ja egal.. im c2 is da eh kein platz für.... mir zu eng....
nein und eng is nur in einem fall gemühtlich... um das gleich vorweg zunehmen...
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Lasst die Nebler einfach aus, wenn ihr sie nicht braucht, sieht nämlich eh total beschissen aus!
F
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hey jung´s....
bei uns in österreich war ja tageslichtpflicht und da durfte man die nebler alls tageslicht einschalten,es sollten dann zwar die begrenzungsleuchten aus sein doch es wurde tolleriert.
ach ja, bei uns darf man in der nacht bei sehr kurfigen straßen auch die nebler einschalten
glg exit
bei uns in österreich war ja tageslichtpflicht und da durfte man die nebler alls tageslicht einschalten,es sollten dann zwar die begrenzungsleuchten aus sein doch es wurde tolleriert.
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BJ 2004.04 seit 02.2006 in seinem besitz
DIESEL, Drehmoment kann durch nicht´s ersetzt werden
Rast nicht fährt nur Zügig
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- Sandra
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Hi!exit1966 hat geschrieben:hey jung´s....
bei uns in österreich war ja tageslichtpflicht und da durfte man die nebler alls tageslicht einschalten,es sollten dann zwar die begrenzungsleuchten aus sein doch es wurde tolleriert.
ach ja, bei uns darf man in der nacht bei sehr kurfigen straßen auch die nebler einschalten
glg exit
Das stimmt so nicht ganz, denn die Gesetze sind gleich geblieben wie bei Licht am Tag:
-)Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein.
-)Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
Du kannst die Nebler einschalten wann und wo du willst.
Außerdem sind das bei uns Bradstrohler (Breitstrahler) weil sie die Fahrbahn breiter ausleuchten und Überland richtig was bringen.
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- Sandra
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muss jetzt mal kurz klugscheißen:
§ 17 Abs. 3 StVO:
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
für Österreich:
§ 60 Abs. 3 "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, sind Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu beleuchten; ausgenommen hievon sind Fahrräder, die geschoben werden. Weißes Licht darf nicht nach hinten und rotes Licht nicht nach vorne leuchten. Eine Beleuchtung des Fahrzeuges darf unterbleiben, wenn es stillsteht und die sonstige Beleuchtung ausreicht, um es aus einer Entfernung von ungefähr 50 m zu erkennen."
In der gesamten österreichischen StVO hab ich nur diese Sache zur Beleuchtung gefunden, sprich: es sollte also nicht verboten sein, sonst würde es drinstehen ---> das juristische Ausschlussverfahren
§ 17 Abs. 3 StVO:
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
für Österreich:
§ 60 Abs. 3 "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, sind Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu beleuchten; ausgenommen hievon sind Fahrräder, die geschoben werden. Weißes Licht darf nicht nach hinten und rotes Licht nicht nach vorne leuchten. Eine Beleuchtung des Fahrzeuges darf unterbleiben, wenn es stillsteht und die sonstige Beleuchtung ausreicht, um es aus einer Entfernung von ungefähr 50 m zu erkennen."
In der gesamten österreichischen StVO hab ich nur diese Sache zur Beleuchtung gefunden, sprich: es sollte also nicht verboten sein, sonst würde es drinstehen ---> das juristische Ausschlussverfahren
Gruß
Sandra
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Gilt nur für Österreich!Chiller_xD hat geschrieben:@ aichi
hast du irgendwelche Quellen, bzw. gelten die regeln jetzt für Österreich oder Deutschland...?
Quelle: www.oeamtc.at
Hier der Text wo Nebler eingeschaltet sein dürfen (also immer)

Nebelscheinwerfer:
bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit „Rundumbeleuchtung“.
- Dom
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Auch wenn ich kein großer Fan von Galileo bin hier gibts nochmal ein Video zum Nacktfahren http://www.prosieben.de/wissen/multimed ... yer/51972/
- Smoking_Guns
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hab ich ja geschrieben... feste schuhe sind natürlich von vorteil...
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