Deine Argumentationsweise bewegt sich rechtlich auf sehr dünnem Eis und dafür ist sie, sagen wir mal "relativ forsch". Also die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt z.B. auch mit dem Einbau von Distanzscheiben, egal ob die im gleich Modell schon mal irgendwo verbaut wurde. Hier ist dann die Eintragung nach §19.3 erforderlich. Erst dann darfst Du das Auto RECHTLICH GESICHERT wieder bewegen!FIGHTERBOMBER hat geschrieben:Was für nen Schwachsinn - eine Einrichtung die es selbst mit der Motorisierung in Serie gab führt niemals zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Abgesehen davon wird bei einer Serieneinrichtung niemand forschen ob es schon vorher da war. Anders sieht es da bei Teilen zur Nachrüstung aus.
Wie das jetzt mit dem Tempomat genau ist kann ich nicht 100% beurteilen, aber ich denke schon das Citroen hier einen Riegel vorschieben kann. Ich würde es nicht risikieren, es sei denn ich bekomme hier ein offizielles Schreiben von Cit-Deutschland ... und nicht irgendwelche "ziiiiiiiiiiiiiiiemlich sichere Quellen" die irgendetwas denken zu wissen.

An diesen Stelle geht es nicht um eventuelle Polizeistrafe von 100 Euro, weil das Teil nicht serienmäßig ist oder eingetragen wurde, sondern um Fahrlässigkeit im Falle eines Unfalls. Wenn nachgewiesen wird, dass der Tempomat wegen Falschmontage oder fehlender Freigabe durch Citroen dort hätte gar nicht sein dürfen, ergibt sich rechtlich eine ganz andere Situation. Da reden wir dann über eine Existenzbedrohung Deiner Person aus finanzieller Sicht! Immer genau aufpassen über was man rechtlich spricht! Aber letztelich muss jeder selber wissen welches Risiko er eingeht oder eben nicht.
Gruß Piper
PS: Grundsätzlich würde ich mir auch einen Tempomat wünschen!
