Er ist da...

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Leopold
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Er ist da...

Beitrag von Leopold »

...mein C 2 tonic mit 1.4/73 PS Benziner.

Erste Sichtkontrolle brachte keine Freude: entgegen der Angabe im Prospekt hätten 185/55 R14H für diesen Wagentyp montiert gehört, es sind abrer 175/65 R14T (!) drauf. Frage an den Verkäufer hatte zur Antwort, daß behält sich das Werk vor Ausstattungs- und Konstruktionsmerkmale ohne rückfrage zu ändern.

Wer weiß hier Bescheid und kann was dazu sagen?

Danke und VG
Bernardo
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Beitrag von Bernardo »

Hallo Leopold,

laut aktueller Preisliste (Preise, Technische Daten, Ausstattungen - Stand 20.05.2009) hast Du Recht.

Die Klausel des jederzeitigen Änderungsvorbehalts würde ich nur für den Prospekt gelten lassen, nicht jedoch für die offizielle Preisliste mit der detaillierten Produktbeschreibung. Vor dem Hintergrund dieser Preisliste und der Ausstattungsbeschreibung kam der Vertrag zustande, alle dort enthaltenen Fakten sind m. E. als "zugesicherte Eigenschaft" zu werten.

Das gleiche Problem habe ich mit meinem neuen VTR und den nicht vorhandenen Leselampen.

Lass Dich da nicht so einfach abfrühstücken.

Bernd
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Leopold
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Beitrag von Leopold »

@ Lass Dich da nicht so einfach abfrühstücken.

_________________________________________________________

Man hats versucht, aber es gab eine Einigung via Köln.

VG
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Sonic
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Beitrag von Sonic »

Naja laut Bordbuch gehören die leider auch zur Serien Reifengröße bei diesem Modell,... Wenn im Kaufvertrag die 185iger nicht explizit drin stehen wirst schlechte karten haben....

Mfg
C2 Stall:
C2 VTS 04/2006
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C2 VTS 08/2008
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djmicromax
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Beitrag von djmicromax »

Vorallem 14 Zoll ist 14 Zoll...da würd ich garkeinen Wind machen...
Citroen C4 Coupe VTS 2,0 16V in weiß

Meine Fotogalerie:
www.motorshoots.de
Chris815

Beitrag von Chris815 »

hatte auch ein ähnliches problem bei meinen winterrädern... bei mir stand im kaufvertrag auch bloß drin das winterräder dabei sind...aber die größe usw. ich hatte gedacht das diese einigermaßen "durchschnittlich" in der größe ausfallen. bei der übergabe habe ich dann aber stahlfelgen mit der bereifung 165/65/r14 erhalten....und das auf nem vts (wer sich bissel auskennt merkt, das der umfang von den miniteilen kleiner ist als meine sommerbereifung 195/45/r16, somit fahr ich im winter tiefer als im sommer :D ) Leider konnte ich zum damaligen zeitpunkt auf keine beschwerde loswerden weil im vertrag nichts genaues beschrieben war...
Bernardo
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Beitrag von Bernardo »

185/55 R14H (Tonic)/
185/55 R15H (VTR)

Genau so steht es in der Preis- und Ausstattungsliste, und die ist nun mal die Vertragsgrundlage. Eindeutiger geht`s ja nicht. Aber ich will mich nicht widerholen...

Die Beitriebsanleitung ist nun überhaupt nicht bindend, sowohl für die eine wie die andere Seite, da sind lediglich alle möglichen Varianten der Ausstattung berücksichtigt. Es ist dem Hersteller auch nicht zuzumuten für jede Variante eine einzelne Bedienungsanleitung zu drucken.

Bei einer sechs- oder achtseitigen Presliste in sw ist dies allerdings bei Änderung der Fakten durchaus zumutbar und zu erwarten.

Bernd
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