Hey!
Gehört/gelesen hab ich jetzt schon einiges (Kabelsalat, Passungenauigkeiten etc).
Was mich jetzt noch ein wenig überlegen lässt, ist, was nach einem Unfall für Konsequenzen auf einen zu kommen, wenn man Angel Eyes verbaut hat.
E-Prüfzeichen ok! Aber ist das echt?
Verliert man seine Versicherung?
Anderes Szenario: Die Scheinwerfer hätten eine nachträglich eingebaute LWR?
Wie sieht es da rechtlich aus?
Was passiert wenn...?
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Damit dir etwas passiert, müssten schon die Scheinwerfer die Ursache für den Unfall sein.
Angenommen du blendest jemanden weil du den Kofferraum voll beladen hast und dies wegen der fehlenden Leuchtweitenregulierung nicht ausgleichen kannst, und der Geblendete baut deshalb einen Unfall, werden sie dich wohl am Hintern kriegen.
Nimmst du dagegen jemandem die Vorfahrt und es kommt deshalb zum Unfall, kann dir keiner was.
Das mit dem automatisch erloschenen Versicherungsschutz wegen nicht genehmigter Anbauteile ist sowieso ein Ammenmärchen.
Angenommen du blendest jemanden weil du den Kofferraum voll beladen hast und dies wegen der fehlenden Leuchtweitenregulierung nicht ausgleichen kannst, und der Geblendete baut deshalb einen Unfall, werden sie dich wohl am Hintern kriegen.
Nimmst du dagegen jemandem die Vorfahrt und es kommt deshalb zum Unfall, kann dir keiner was.
Das mit dem automatisch erloschenen Versicherungsschutz wegen nicht genehmigter Anbauteile ist sowieso ein Ammenmärchen.
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Offiziel hab ich bisher nur das gefunden:
"Bei Polizei-Kontrollen können derartige Beleuchtungseinrichtungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, gelten als erheblicher Mangel (EM) bei der Hauptuntersuchung. Die Prüfplakette kann in diesem Fall nicht zugeteilt werden."
"Bei Polizei-Kontrollen können derartige Beleuchtungseinrichtungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, gelten als erheblicher Mangel (EM) bei der Hauptuntersuchung. Die Prüfplakette kann in diesem Fall nicht zugeteilt werden."
- Shay
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Nu ja, ich denke bei der Anschaffung von solch sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Scheinwerfern u.ä. sollte man dann doch auf Markenware zurückgreifen. Ich denke mal, bei irgendwelchen Importklamotten oder Waren, die man für schmales Geld über Ebay ersteigert hat, sollte man grundsätzlich misstrauisch sein. Wenn man das Zeug allerdings bei namhaften Händler o.ä. erwirbt (also ATU, D&W etc.) und die dann die Echtheit der mitgelieferten Zertifikate garantieren, ist man wohl eher auf der sicheren Seite. Und was die nicht anbieten, wird sehr wahrscheinlich nicht zulässig oder qualitativ akzeptabel sein.
Naja, und diese ganzen nachgebastelten Angeleyes fallen da schon irgendwie mit rein.
Ich hatte irgendwann mal bei Ebay flexible TFL (SMDs) gesehen, die ich einfach klasse fand - bei den ganzen namhaften Ausrüstern bekam man die aber nicht, weil Prüfzeichen etc. fehlten und die Teile nach StVZO nicht zugelassen waren. Bei ATU (bin ich echt kein Freund von!!!) sagte man mir mit hochgezogener Augenbraue: "Lassense bloß die Finger davon..."
Naja, und diese ganzen nachgebastelten Angeleyes fallen da schon irgendwie mit rein.
Ich hatte irgendwann mal bei Ebay flexible TFL (SMDs) gesehen, die ich einfach klasse fand - bei den ganzen namhaften Ausrüstern bekam man die aber nicht, weil Prüfzeichen etc. fehlten und die Teile nach StVZO nicht zugelassen waren. Bei ATU (bin ich echt kein Freund von!!!) sagte man mir mit hochgezogener Augenbraue: "Lassense bloß die Finger davon..."
Gruß: Martin

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