Rückgabe eines Leasingfahrzeugs

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derFenriswolf
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Rückgabe eines Leasingfahrzeugs

Beitrag von derFenriswolf »

Hallo Leute,

da Citroen ja kräftig mit dem neuen 0,nix-Leasing wirbt, wird es ja wohl auch einige Leute - neben mir - geben, die das Angebot wahrgenommen haben, ist ja auch super!

Doch der Leasingvertrag sieht vor, dass das Auto nach dem Ablauf des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden muß, zwecks Weiterverkauf.
Nun mein Bedenken: Wenn man ein geleastes Fahrzeug auch noch so gut pflegt, so wird man nach drei Jahren dennoch Nutzungserscheinungen sehen.
Ich fürchte nun, dass der Gutachter, der sich das Auto dann anguckt, sehr kleinlich werden wird, also selbst den Kratzer an den Kunststoffteilen im Fußraum beanstanden wird.

Hat da jemand aus früheren Leasingverträgen Erfahrungen, die er mitteilen möchte?

Denn ich möchte an sich meinen C2 nach Ablauf des Vertrages Kaufen, werde aber sicher davor nicht noch eine "Instandsetzung", und somit das Auto fast doppelt bezahlen.

Sind meine düsteren Bedenken realistisch, oder sind die Gutachter ganz easy?

...hm, ich glaub ich hab mich irgendwie blöd ausgedrückt...
Also kurz: Wie läuft die Rückgabe des Leasingfahrzeugs statt?
Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

bei der rückgabe wird dein auto von einem gutachter auf herz und nieren überprüft.
jeder schaden (kratzer u.ä.) wird von ihm notier und er rechnet dann den aus wie teuer die instandsetzung des wagen wäre....
diese summe minus ein paar prozent musst du dann zahlen...

also ein freund von mir hat gute erfahrung damit gemacht, den wagen vorher zu einem proffesinellen aufbereiter zu geben... der polier kratzer raus und macht ne komplette innenraumreinigung sowie motorwäsche und hochglanzpolitur

das kostet zwar.... ist aber fast immer billiger als das nachher zu zahlen
aichi
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Beitrag von aichi »

normale Abnutzung ist ok, tiefe Kratzer im Lack, Dellen oder Brandlöcher in den Sitzen werden dir abgezogen. Für den Begutachter (ist normal einer von der Werkstatt) ist das Auto genau so ein Gebrauchsgegenstand und da werden so unauffällige Sachen weniger bewertet.
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derFenriswolf
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Beitrag von derFenriswolf »

Ok, wie sehe es aus, wenn ich das Auto anschließend sicher übernehmen wollte, und den Kaufvertrag bereits unterschrieben hätte?
Müßte ich dann die Instandsetzungen dennoch zahlen?
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Kirby
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Beitrag von Kirby »

Ich kan dir auch nur raten was Björn sagt, habe vor 14 Tagen auf Sat1 Auto Motor... gesehen da sollte ne frau nen BMW zurückgeben, mit der Aufbereitung war sie 2000€ besser bie weggekommen!
Hab mich mal für dich schlau gemacht!

Mach das ohen Scherz, die machen das einfach Hammermäßig und du hast keine Probleme!

FÜRST HANS FAHRZEUGAUFBEREITUNG

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(09721) 32202
Verurteilt, wegen nichts - Der Staat hat mein Vertrauen verloren -> 2 Monatsgehälter und 3 Monate Führerschein weg, obwohl ich nichts getan habe - nur 3 Leute meinen mir ans Bein zu pissen!
Danke
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derFenriswolf
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Beitrag von derFenriswolf »

Dankeschön, gute Arbeit :up:

Und mit nem sicheren Kaufvertrag für das Auto in der Tasche kann man da auch nix bewirken?

Ich glaubs ehrlich gesagt auch nicht, weil der Butachter von der Citroen-Bank kommt, nicht vom Autohaus, also die Leute nix miteinander zu tun haben...
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Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

oh doch das hilf ungemein...dann ist der zustand eigentlich egal... da du ja so einfach den restwert des wagen zahlen müsset wenn er i.o. wäre minus ein paar prozent
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nemesis2601
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Beitrag von nemesis2601 »

Wenn Du das Auto so oder so gekauft hast bzw den Kaufvertrag direkt mit abschliessen des Leasingvertrages eigtl Dir gehört werden Sie dir sowas wie aufarbeitung nicht berechnen da du das KFZ dann kaufst wie gesehen..

MFG
Citroen C2 1.1 Confort, Verbrauch: Bild
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derFenriswolf
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Beitrag von derFenriswolf »

Seid ihr da ganz sicher?

Ich will den kleinen haben!
Ich hoffe doch auch nicht, dass ich davor noch die Anlage heraus-, und anschließend wieder einbauen muß....
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Björn C2

Beitrag von Björn C2 »

farg doch einfach deinen händler wie er das in so einem fall handhabt
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derFenriswolf
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Beitrag von derFenriswolf »

Hmm, gute Idee! :idea:

Obwohl ich dem kein Wort glaube, ist halt ein typischer Autoverkäufer. Aber ich werd ihm am Freitag mal auf die Nerven gehen.. :twisted:
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Herbert
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Beitrag von Herbert »

Wenn Du einen Vertrag mit festgeschriebenen Restwert hast und das Auto übernehmen willst, kaufst Du das Auto als Gebrauchtwagen zum angegebenen Restwert von deinem Händler.
Somit hast Du bei eventuell vorhandenen Schäden nichts zu befürchten.
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goofy
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Beitrag von goofy »

mein vertrag läuft auch in 2 wochen aus. ich hatte schon vorab vereinbart, dass auto dann zu übernehmen. den händler interessiert es nicht die bohne, wie das auto dann aussieht, weil ich es ja behalte. wenn man das auto zurückgibt, sollte es wirklich tipp-top sein. wie hier schon erwähnt, wird immer wieder eine komplett-aufarbeitung empfohlen, da dies in der regel ne menge geld spart. im endeffekt kommt es einfach auf deinen händler an. übrigens muss er zustimmen, wenn du das auto danach ünernehmen willst! also stell dich gut mit ihm.
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derFenriswolf
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Beitrag von derFenriswolf »

Hm, ok.
@goofy: Kannst ja dann mal bitte schreiben, wie es bei dir so lief? würde mich nämlich sehr interessieren...

Aber trotzdem hat doch der Kauf des Gebrauchtwagen vom Händler eigentlich nichts mit der Rückgabe des Leasingfahrzeugs an die Citroen-Bank zu tun, die ja Eigentümer des Autos ist.
Das sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, denk ich? Also wenn der Händler mir sonstwas verspricht, dann hat das doch keinen Einfluß auf den Gutachter, den die Citroen-Bank schickt.
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nemesis2601
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Beitrag von nemesis2601 »

Aber wenn Citroen das Auto wohl wissend im vorfeld bevor das Auto fertig ist mit leasen ist schon verkauft an an den leasenden interessiert es die net, kann sogar sein das der gutachter net mal drüber schaut sondern die nur ne sichtung machen..
Citroen C2 1.1 Confort, Verbrauch: Bild
Jürgen

Beitrag von Jürgen »

Ich hab mir das vorkaufsrecht abtreten lassen.

Der normale Vertrag sieht vor, daß der Händler der erste ist, der daß Auto "kaufen" kann.
Da ich aber schon bei der Unterschrift unter den Leasingvertrag sicher war das Auto auch danach haben zu wollen, bat ich um die Abtretungserklärung.
Da tritt der Händler sein Recht an dich ab, zu einem vorher festgesetzen Kaufpreis, der sich bei mir aus Neuwagenpreis minus Anzahlung für´s Leasing minus Gesamtwert der bezahlten Leasingraten = Restkaufpreis zusammensetzt.
Dann zahlst du nach 36 Monaten den Restwert und fertig.
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DEVELC2
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Beitrag von DEVELC2 »

so ähnlich habe ich es auch gemacht damit bewirkst du nähmlich das ein gutachter sich das auto anschaut da es der leasing geselchaft ja egal is wie er aussueht hauptsache sie bekommt das geld was ihr zusteht also denn restwert
einfach nur geil aber leider auch die traurige wahrheit
http://www.youtube.com/watch?v=zIEJVwKJrr8

C2 VTR PLUS SPORT 109 von 200
Jama Laser 104,6db
SnowFox
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Beitrag von SnowFox »

Mein Citroen Händler hat gesagt, das wir

1. Den Restbetrag bezahlen können
2. Zurückgeben und Neues Auto Finanzieren können
3. Den Restbetrag weiter Finanzieren

Du musst nicht das Auto zurück geben.
[font=Comic Sans MS]Meine C2 Pics

Bosima EDS Soundfile
[/font]
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svenhundhausen
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Beitrag von svenhundhausen »

also, das kann ich 100 % sagen, wenn das auto nach ende der leasing-laufzeit übernommen wird, ist lediglich der restwert lt. vertrag zu zahlen...alles andere interessiert dann nicht...es wird in diesem fall auch kein gutachter bemüht, der sich das auto ansieht...es geht der citroen-bank ja lediglich im falle, das das auto zurückkommt, darum, das der restwert des fahrzeuges bei 7500 liegt (um mal ne zahl zu sagen), das auto in dem zustand aber vllt. nur für 4000 zu vermarkten ist...und das ist bei der restwer-ablöse ja nicht der fall...
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derFenriswolf
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Beitrag von derFenriswolf »

Ha, vielen Dank!

Schöne, klare Antwort!

...der C2 wird mein sein!!!! Nur noch 2 Jahre, 5 Monate...
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