Allerdings steht in dem zitierten Paragrafen auch etwas von
erheblicher Behinderung, wie Uli bereits richtig erläutert hat. Typisch Gesetz ist mal wieder die schwammige Formulierung "erheblicher" (es sei denn der Begriff "erheblich" wird irgendwo anders im Gesetz definiert), da man daraus keine bestimmte Sichtweite ableiten kann. Man mich nicht alles täuscht, liegt es in solchen Fällen in der Tat beim Ermessen der Grünen bzw. Richter und es gilt meist die bisherige Rechtssprechung (d.h. Urteile aus alten Verfahren).
Bei den Nebelschlussleuchten ist das ja wunderbar klargestellt, so dass es da keine Diskussion gibt.
PS: Hab jetzt endlich die Neblerbirnen gewechselt - die Schutzkappen waren recht schwer abzubekommen - aber ansonsten ohne Probleme. Dann hatte ich bei den Rückleuchten noch das Problem, dass auf der Fahrerseite das Blinklicht teilweise nicht mehr orange war. Wie vermutet, war die orange Lackierung der Birne geschmolzen - aber ich hatte ja noch eine übrig
Zusammenfassend kann man aber sagen, dass ich erstaunt bin wie leicht und zügig man die Glühbirnen am C2 wechseln kann. Nach den ganzen Berichten geht man da ja schon immer von was anderem aus...