TÜV- und AU-Bericht mitführen?

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big_daddy123
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TÜV- und AU-Bericht mitführen?

Beitrag von big_daddy123 »

Bin ich eigentlich verpflichtet, den TÜV- und AU-Bericht mitzuführen?

Ich bin der Meinung nein, da ich doch entsprechende Plaketten auf den Nummernschildern habe.

Liege ich da richtig?
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Weizzbier
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Beitrag von Weizzbier »

Also ich habe alles was ich eintragen musste im Schein und die Orginalen Papiere habe ich alle in einem Ordner den ich im Auto mit führe.

Da ist auch der Tüv una Au Bericht dabei. (muss normal nicht)

Weil die grünen schauen dann immer komisch wenn man denen bei einer Kontrolle den Ordner in die Hand drückt.

:lol:
Gruß Weizzbier

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Xcite100781
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Beitrag von Xcite100781 »

Doch man ist verpflichtet diese mitzuführen, da der TüV manchmal geringe Mängel eintragen kann aber trotzdem die Plaketen ausgibt.
I cna tpye 300 wrods pre mintue!1
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Smoking_Guns
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Beitrag von Smoking_Guns »

dann is der tüv meiner meinung nach selber schuld....
also hab immer meinen fahrzeugschein dabei.... das muss, und hat bis jez auch, immer gereicht....
und wenn die wissen wollen ob das auto betrieben werden darf sollen soe aufs nummernschild und in den schein gucken...
[font=Tahoma]>> "Bäume - natürliche Feinde der Autos." - Henning Venske <<

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tntwesley
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Beitrag von tntwesley »

kenn das aber auch, das man den mitführen, hab die papiere alle in dem ordner mit den abes un eintragungen ...
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schnieps
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Beitrag von schnieps »

also ich hab es nicht mit, wurde auch noch nie angehalten, von daher ;-)
OO-0800
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Beitrag von OO-0800 »

Xcite100781 hat geschrieben:Doch man ist verpflichtet diese mitzuführen, da der TüV manchmal geringe Mängel eintragen kann aber trotzdem die Plaketen ausgibt.
- AU-Bescheinigung muß auf Verlagen innerhalb einer bestimmten, kurzen Frist vorgelegt werden! Mitführen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__47a.html

- HU-Bescheinigung muß nicht mitgeführt werden
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Sonic
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Beitrag von Sonic »

Genau so wie es 00-0800 schreibt:

Die Zettel vom Tüv müssen nicht im Kfz mitgeführt werden, aber auf verlangen nachgezeigt werden können.

Hatte ich bei meinem Corrado Turbo umbau auch mal,....
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C2-Power
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Beitrag von C2-Power »

Da ich in meiner Familie von Polizisten umgeben bin hab ich mal nachgefragt und immer die selbe Antwort bekommen:

Es muß das aktuelle TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Pflicht besteht aber wohl schon ein paar Jahre. Im allg. wird bei einer Kontrolle nur danach verlangt, wenn die Beamten den Verdacht haben dass das Auto nicht verkehrssicher sei oder die Kiste schon aus 3km zu hören ist usw...

Ich muß ehrlich sagen, dass ich mein TÜV-Gutachen auch nicht mitführe. Was es für Konsequenzen hätte, wenn man es nun nicht dabei hat wenn der Beamte danach fragt hab ich leider nicht gefragt. Aber ich denke es gibt weit schlimmeres als es nicht dabei zu haben. Ich schätze mal Nachreichen geht immer... :lol:
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OO-0800
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Beitrag von OO-0800 »

C2-Power hat geschrieben:Da ich in meiner Familie von Polizisten umgeben bin hab ich mal nachgefragt und immer die selbe Antwort bekommen:

Es muß das aktuelle TÜV-Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden. Diese Pflicht besteht aber wohl schon ein paar Jahre.
Frag ihn mal nach der Rechtsgrundlage, in Bezug auf das mit sich führen müssen.

Er wird sie nicht finden! :wink:
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