Was die STVO nicht alles verbietet

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Weizzbier
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Was die STVO nicht alles verbietet

Beitrag von Weizzbier »

Kamm letztens im Fernseher! :lol:



"Unnützes Hin- und Herfahren ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 S. 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet."


Hier der Link bei Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Unn%C3%BCt ... _Herfahren

Auch zu laut Musik hören kostet. Musste letztens nen Kollege nen 10er blättern! :?

Auch Standlicht + Nebler kostet Strafe! :lol:


Mal sehen was den noch so einfällt! :roll:
Gruß Weizzbier

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Dj-Bierbauch
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Beitrag von Dj-Bierbauch »

standlicht + nebler = 10€
nur standlicht fahren = verboten

fernlicht auf durchgängig beleuchteten straßen benutzen auch verboten (selbst ausserorts)

laute musik kann auch mal schnell 20 euro kosten, je nachdem wie die jungs grad drauf sind
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Smoking_Guns
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Beitrag von Smoking_Guns »

hehe standlicht und nebler benutze ich als TFL
haben noch nie was gesagt nicht mal blöd geguckt...

das schönste gestz finde ich das das auto als privater raum gillt und du in ihm machen kannst was du willst.... nackt rum fahren zb.... lol

gibt viel schwachsinn in der stvo
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MoD1987
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Beitrag von MoD1987 »

Das mit dem Unnützen Hin und Herfahren ist aber doch Auslegunssache. Wie genau definiert man unnütz?
Das ist doch genauso wie das Anlieger frei Schild. Selbst wenn ich noch son blödes Anliegen habe darf ich reinfahren. Mann kann zum Beispiel immer sagen man will nachschauen ob XY noch da wohnt und schon hat man ein Anliegen...
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Fraggi
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Beitrag von Fraggi »

MoD1987 hat geschrieben:Das mit dem Unnützen Hin und Herfahren ist aber doch Auslegunssache. Wie genau definiert man unnütz?
Das ist doch genauso wie das Anlieger frei Schild. Selbst wenn ich noch son blödes Anliegen habe darf ich reinfahren. Mann kann zum Beispiel immer sagen man will nachschauen ob XY noch da wohnt und schon hat man ein Anliegen...
Da hast du was falsch verstanden... Mit Anlieger sind in dem Fall die Menschen gemeint, die dort anliegen. Heißt die, die dort wohnen...

F

Ficken fetzt.
Viel ficken fetzt viel.


Album... :)
MoD1987
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Beitrag von MoD1987 »

Stimm so leider nicht. Ich zitiere mal Wikipedia:

Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,457)
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Fraggi
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Beitrag von Fraggi »

Okay... Danke für die neue Erkenntnis... Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :)

F

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Viel ficken fetzt viel.


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MoD1987
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Beitrag von MoD1987 »

Tja bei dem Gesetzeswirrwarr was es hier gibt kann man auch echt net alles wissen. Am besten is immer noch Beamtendeutsch: Baum = raumübergreifendes Großgrün :shock:
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Fraggi
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Beitrag von Fraggi »

Richtig... ;)

Fahrtrichtungsanzeiger für Blinker,
Forstwirtschaftliche Nutzfläche mit Wildtierbestand für Wald mit Tieren,
Wechsellichtzeichen für Ampel und
Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung für Querstreifen zur Abstandsmessung auf der Autobahn...

Nur soviel dazu :D

F

Ficken fetzt.
Viel ficken fetzt viel.


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MoD1987
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Beitrag von MoD1987 »

Jo und jetzt kommt das Beste:
Biosensor = Suchhund
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Fraggi
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Beitrag von Fraggi »

:D

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Sandra
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Beitrag von Sandra »

Am geilsten find ich noch SIGNALHORN für Hupe. Theoretisch könnt in die STVO mal reinschauen, hab ich ja hier liegen ... Ja Gesetze wälzen macht Spaß *grummel* :wink:
Gruß
Sandra
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Smoking_Guns
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Beitrag von Smoking_Guns »

lol... ich mag da wort:
schlagbaum = schranke

oder aus dem bundideutsch:
falle klapp für kleintier grau = Mausefalle
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Peter

Beitrag von Peter »

-
Zuletzt geändert von Peter am 21.05.2009, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Dj-Bierbauch
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Beitrag von Dj-Bierbauch »

wir meinten den hellichten tag peter ;) ohne schlechte witterung ;)
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tntwesley
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Beitrag von tntwesley »

naja soweit denken kann denk ich mal jeder das nebler bei nebel erlaubt sind ... das war eher auf standlicht und nebler bezogen die man beim rumcruisen anhatt ohne das nebel ist ...
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Weizzbier
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Beitrag von Weizzbier »

Peter hat geschrieben:
Weizzbier hat geschrieben:

Auch Standlicht + Nebler kostet Strafe! :lol:
Hallo,

das kommt auf die Situation an.

§17 Beleuchtung Absatz 3 sagt dazu folgendes:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Also nicht alles glauben was im TV kommt ;)

Das hab ich nicht ausm TV. Das ist schon nen paar Leuten hier passiert.
Gruß Weizzbier

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Peter

Beitrag von Peter »

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Zuletzt geändert von Peter am 21.05.2009, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
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tntwesley
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Beitrag von tntwesley »

das wissen wir .. alles was nebler ohne nebel betrifft is verboten ob mit oder ohne abblendlicht ...
Peter

Beitrag von Peter »

- :)
Zuletzt geändert von Peter am 21.05.2009, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
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