Reserverad raus?!
- Dj-Bierbauch
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jap hat mal 150€ gekostet glaub ich, war dann jede menge led's mit dem kennzeichen auf durchsichtiger folie mein ich, und dann ging es an wenn man standlicht angemacht hat
find ich persönlich jetzt nicht so porno aber jedem das seine
weis nicht ob es mittlerweile auch für vorne gibt, war aber bis dato nur hinten erlaubt wenn mich nicht alles täuscht ... wenn ich falsch liege korrigier mich kai aber reg dich nicht wieder auf ......
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weis nicht ob es mittlerweile auch für vorne gibt, war aber bis dato nur hinten erlaubt wenn mich nicht alles täuscht ... wenn ich falsch liege korrigier mich kai aber reg dich nicht wieder auf ......

- djmicromax
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Ich reg mich nicht auf. Das mach ich nur wenn einer halbwahrheiten verbreitet und eigentlich null Plan hat 
Also zum SLN (selbstleuchtenden Nummernschild):
- gibts von 3M
- kostet gut 100 Euro
- darf nur hinten verwendet werden
- die Original-Kennzeichenbeleuchtung wird abgeklemmt und mit einem Widerstand versehen damit keine Fehlermeldung auftritt
Hier die Seite von 3M: http://www.3m-sln.de/
P.S.: @bierbauch: Ich seh grad mein 2 Liter braucht nur 0,4 Liter mehr als dein 1,4 er

Also zum SLN (selbstleuchtenden Nummernschild):
- gibts von 3M
- kostet gut 100 Euro
- darf nur hinten verwendet werden
- die Original-Kennzeichenbeleuchtung wird abgeklemmt und mit einem Widerstand versehen damit keine Fehlermeldung auftritt
Hier die Seite von 3M: http://www.3m-sln.de/
P.S.: @bierbauch: Ich seh grad mein 2 Liter braucht nur 0,4 Liter mehr als dein 1,4 er

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djmicromax hat geschrieben:wenn du das sagst...
Moin!djmicromax hat geschrieben:Ich reg mich nicht auf. Das mach ich nur wenn einer halbwahrheiten verbreitet und eigentlich null Plan hat
......................
Freundliche Frage: meinst du mich?
Falls ja oder auch falls nicht, grundsätzlich dann dazu: Belege uns bitte (oder ein Dritter) wo eine Grundlage, eine Verordnung, eine Richtlinie oder die gesetzliche Vorgabe für deine Meinung, daß das Mitführen eines Reserverades zu den Pflichten eines Fahrzeughalters- Fahrers gehört, steht.
Wir wir ja alle wissen

Du wirst sie aber nicht auf dieses Thema bezogen finden und solange dies der Fall ist, kann weder TÜV, KÜS, DEKRA, GTÜ und wie sie alle heissen oder ein freundlicher Polizeibeamter seine Meinung durchsetzen.
Sollte ich mich irren, dann bitte argumentiere mit klaren Fakten und nicht mit "wenn du das sagst".
Gruß

PS: Mache es dir leicht und frage alle PKW-Halter die auf Gas umgerüstet haben und deren Rad dem Tank weichen musste, ob deren Reserverad aus den Papieren ausgetragen wurde. Nach deiner Meinung muß dies dann nämlich geschehen! Da ja ansonsten das Kfz seine BE verlieren müsste.
- djmicromax
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Nein ich meinte nicht speziell dich!
Zum Thema Polizei, TÜV etc...wenn die wollen können die dir alle an "die Karre pissen" um es mal auf Deutsch auszudrücken und du kannst reingarnichts dagegen unternehmen. (außer hohe Gerichtskosten zu tragen wenn du dagegen vorgehen willst).
Gut das ich schonmal Autogas hatte und bei mir stand drin "Tank anstelle Reserverad" oder so ähnlich.
Hier mal ein paar Auszüge aus anderen Foren die belegen, das es doch sinnvoll sein kann eins mitzuführen:
"Ein Ersatzrad ist laut Straßenverkehrsgesetz und seinen Verordnungen nicht vorgeschrieben.
Was jedoch unter Strafe steht ist ein "verbotenes Liegenbleiben an unzulässiger Stelle". Auf gut Deutsch: Wer ohne Ersatzrad z.B. in einer 1-spurigen Baustelle liegenbleibt und auf den Abschlepper warten muss, erfüllt u.U. diesen Tatbestand (§315c StGB --> Straftat!)."
"Wer eine grobe Verkehrswidrigkeit begeht (d.h. an solch exponierter Stelle liegenbleibt) und dabei rücksichtslos handelt (d.h. keine geeigneten Bordmittel mitführt und damit díe Gefährdung mindestens billigend in Kauf nimmt), der erfüllt den 315c. In den Kommentaren zum Gesetz finden sich dutzende Urteile, die das untermauern."
"Wer liegen bleibt begeht eine grobe Verkehrswidrigkeit. Es ist dabei zumutbar solch einen Schaden mit Bordmitteln instandzusetzen. Wer dies nicht kann, handelt rücksichtslos."
Zum Thema Polizei, TÜV etc...wenn die wollen können die dir alle an "die Karre pissen" um es mal auf Deutsch auszudrücken und du kannst reingarnichts dagegen unternehmen. (außer hohe Gerichtskosten zu tragen wenn du dagegen vorgehen willst).
Gut das ich schonmal Autogas hatte und bei mir stand drin "Tank anstelle Reserverad" oder so ähnlich.
Hier mal ein paar Auszüge aus anderen Foren die belegen, das es doch sinnvoll sein kann eins mitzuführen:
"Ein Ersatzrad ist laut Straßenverkehrsgesetz und seinen Verordnungen nicht vorgeschrieben.
Was jedoch unter Strafe steht ist ein "verbotenes Liegenbleiben an unzulässiger Stelle". Auf gut Deutsch: Wer ohne Ersatzrad z.B. in einer 1-spurigen Baustelle liegenbleibt und auf den Abschlepper warten muss, erfüllt u.U. diesen Tatbestand (§315c StGB --> Straftat!)."
"Wer eine grobe Verkehrswidrigkeit begeht (d.h. an solch exponierter Stelle liegenbleibt) und dabei rücksichtslos handelt (d.h. keine geeigneten Bordmittel mitführt und damit díe Gefährdung mindestens billigend in Kauf nimmt), der erfüllt den 315c. In den Kommentaren zum Gesetz finden sich dutzende Urteile, die das untermauern."
"Wer liegen bleibt begeht eine grobe Verkehrswidrigkeit. Es ist dabei zumutbar solch einen Schaden mit Bordmitteln instandzusetzen. Wer dies nicht kann, handelt rücksichtslos."
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Wunderbar!djmicromax hat geschrieben:Nein ich meinte nicht speziell dich!
...........
Gut das ich schonmal Autogas hatte und bei mir stand drin "Tank anstelle Reserverad" oder so ähnlich.
......

"Tank anstelle Reserverad" (oder ähnliches!) muß in den Papieren stehen, da es unmittelbar was mit der zugelassenen LPG-Anlage zu tun hat. Das umschließt die BE der Gasanlage.
Hat also nichts mit dem Rad oder der Kfz-Zulassung ansich zu tun.
Der Rest ist interessant aber wie man sieht belegt auch das nicht eine gesetzliche Mitführungspflicht. Wie schon erwähnt, gibt es die auch in DE (noch) nicht.
Denke, das Thema haben wir erfolgreich abgehandelt.
Gruß
Opi

- djmicromax
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Richtig, Mitführpflicht hab ich ja auch nicht geschrieben im letzten Post, dass es die gibt.
Aber da steht was passieren kann wenn man keins mit hat.
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Ich möchte natürlich auch nicht irgendwo mit nem defekten Reifen liegenbleiben und keine Möglichkeit haben die Sache selbst zu erledigen. Es ist mir auch bewußt das die Reperaturkits kein vollwertiges Rad ersetzen. Hätte ich letztens ne Reifenpanne gehabt dann hätte ich jedoch auch alt ausgesehen. Die Schraube zum lösen des Reserverades war festgerostet und erst nach gutem zureden und ner ordentlichen Portion Rostlöser gings dann.
Mir persönlich würde so ein Set mit Kompressor mehr taugen is jedoch relativ teuer und ob`s im Ernstfall fuzzt.... ?
Mir persönlich würde so ein Set mit Kompressor mehr taugen is jedoch relativ teuer und ob`s im Ernstfall fuzzt.... ?
MfG Hypnokröte
C2 VTS rot
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- pfauland
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Ich habe seit kurzem das Ersatzrad draussen und Terra-S an Bord. Ist ne kl. starker Kompressor, der ueber ein langes Kabel am Zigarettenanzuender angeschlossen wird, dazu spezielles Pannen-Gel. Dieses Set ist von vielen Automobil Herstellern empfohlen oder sogar in Erstausruestung an Board. Citroen ist auch gelistet ... Kostet ca. 40 Eur
C2 1.6 V T R - Baujahr 03/05 -
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ScanGauge II, custom Ladeflaeche, Air Intake
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- Piper
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Gesetzeslage ist klar. Ein Pannenset würde das Gesetz an dieser Stelle befriedigen. Taugen tut das Zeugs nichts
Wir haben mal meinen Schwipa mit einem "LÖCHLE" im Reifen abgeholt und das Zeugs eingesprüht ... sind dann doch heimgefahren und haben den Winterreifen geholt. In diesem Fall sei angemerkt ... nix Tuning, alles Serie, auch das Pannenset. Aber vor Gericht natürlich unschlagbar.
Gruß Piper


Gruß Piper
- pfauland
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Weisst Du noch den Hersteller des "Produkts" ? Was war genau das Problem ?
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Keine Ahnung, das war das Zeugs direkt aus dem Fahrzeug. Das wurde ab Werk bereits so ausgeliefert.
Gruß Piper
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So das habt mir der nette Mann vom Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamt des Kantons Bern mit gegeben. Triff natürlich nur für die Schweiz zu...
Es gibt keine Ersatzradpflicht wenn aber ein Ersatzrad vorhanden ist gelten folgende Vorschriften:
Ersatzräder müssen die gleichen Anforderungen wie die für das Fahrzeug zugelassenen Räder erfüllen.
Abweichend von Abs. 1 sind bei Fahrzeugen der Klasse M1 Noträder zulässig. Sie müssen die Anforderungen der Richtlinie Nr. 92/23 des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern und über ihre Montage oder des ECE-Reglementes Nr. 64 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Mit freundlichen Grüssen
Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Thomas Rappo
Verkehrsexperte
Technische Auskunft
Schermenweg 9
3001 Bern
also in diesem Sinne.....
Schifffahrtsamt des Kantons Bern mit gegeben. Triff natürlich nur für die Schweiz zu...
Es gibt keine Ersatzradpflicht wenn aber ein Ersatzrad vorhanden ist gelten folgende Vorschriften:
Ersatzräder müssen die gleichen Anforderungen wie die für das Fahrzeug zugelassenen Räder erfüllen.
Abweichend von Abs. 1 sind bei Fahrzeugen der Klasse M1 Noträder zulässig. Sie müssen die Anforderungen der Richtlinie Nr. 92/23 des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern und über ihre Montage oder des ECE-Reglementes Nr. 64 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Mit freundlichen Grüssen
Strassenverkehrs- und
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Thomas Rappo
Verkehrsexperte
Technische Auskunft
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3001 Bern
also in diesem Sinne.....
- freudelinchen
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