Reserverad raus?!

Alles über Fahrwerk, Bremsen, Felgen und Reifen
Antworten
Benutzeravatar
Dj-Bierbauch
VIP-Mitglied
Beiträge: 3663
Registriert: 26.02.2008, 15:41
Wohnort: Bocholt
Kontaktdaten:

Beitrag von Dj-Bierbauch »

jap hat mal 150€ gekostet glaub ich, war dann jede menge led's mit dem kennzeichen auf durchsichtiger folie mein ich, und dann ging es an wenn man standlicht angemacht hat


find ich persönlich jetzt nicht so porno aber jedem das seine


weis nicht ob es mittlerweile auch für vorne gibt, war aber bis dato nur hinten erlaubt wenn mich nicht alles täuscht ... wenn ich falsch liege korrigier mich kai aber reg dich nicht wieder auf ......
Bild
Benutzeravatar
djmicromax
VIP-Mitglied
Beiträge: 5403
Registriert: 15.08.2006, 17:03
Wohnort: Bocholt
Kontaktdaten:

Beitrag von djmicromax »

Ich reg mich nicht auf. Das mach ich nur wenn einer halbwahrheiten verbreitet und eigentlich null Plan hat :D

Also zum SLN (selbstleuchtenden Nummernschild):

- gibts von 3M
- kostet gut 100 Euro
- darf nur hinten verwendet werden
- die Original-Kennzeichenbeleuchtung wird abgeklemmt und mit einem Widerstand versehen damit keine Fehlermeldung auftritt

Hier die Seite von 3M: http://www.3m-sln.de/

P.S.: @bierbauch: Ich seh grad mein 2 Liter braucht nur 0,4 Liter mehr als dein 1,4 er :D
Citroen C4 Coupe VTS 2,0 16V in weiß

Meine Fotogalerie:
www.motorshoots.de
OO-0800
Community-Mitglied
Beiträge: 278
Registriert: 06.09.2008, 13:01

Beitrag von OO-0800 »

djmicromax hat geschrieben:wenn du das sagst...
djmicromax hat geschrieben:Ich reg mich nicht auf. Das mach ich nur wenn einer halbwahrheiten verbreitet und eigentlich null Plan hat :D
......................
Moin!
Freundliche Frage: meinst du mich?


Falls ja oder auch falls nicht, grundsätzlich dann dazu: Belege uns bitte (oder ein Dritter) wo eine Grundlage, eine Verordnung, eine Richtlinie oder die gesetzliche Vorgabe für deine Meinung, daß das Mitführen eines Reserverades zu den Pflichten eines Fahrzeughalters- Fahrers gehört, steht.

Wir wir ja alle wissen :wink: , gibt es in DE für fast alles eine Regel.

Du wirst sie aber nicht auf dieses Thema bezogen finden und solange dies der Fall ist, kann weder TÜV, KÜS, DEKRA, GTÜ und wie sie alle heissen oder ein freundlicher Polizeibeamter seine Meinung durchsetzen.

Sollte ich mich irren, dann bitte argumentiere mit klaren Fakten und nicht mit "wenn du das sagst".

Gruß
:)

PS: Mache es dir leicht und frage alle PKW-Halter die auf Gas umgerüstet haben und deren Rad dem Tank weichen musste, ob deren Reserverad aus den Papieren ausgetragen wurde. Nach deiner Meinung muß dies dann nämlich geschehen! Da ja ansonsten das Kfz seine BE verlieren müsste.
Benutzeravatar
djmicromax
VIP-Mitglied
Beiträge: 5403
Registriert: 15.08.2006, 17:03
Wohnort: Bocholt
Kontaktdaten:

Beitrag von djmicromax »

Nein ich meinte nicht speziell dich!

Zum Thema Polizei, TÜV etc...wenn die wollen können die dir alle an "die Karre pissen" um es mal auf Deutsch auszudrücken und du kannst reingarnichts dagegen unternehmen. (außer hohe Gerichtskosten zu tragen wenn du dagegen vorgehen willst).

Gut das ich schonmal Autogas hatte und bei mir stand drin "Tank anstelle Reserverad" oder so ähnlich.


Hier mal ein paar Auszüge aus anderen Foren die belegen, das es doch sinnvoll sein kann eins mitzuführen:

"Ein Ersatzrad ist laut Straßenverkehrsgesetz und seinen Verordnungen nicht vorgeschrieben.

Was jedoch unter Strafe steht ist ein "verbotenes Liegenbleiben an unzulässiger Stelle". Auf gut Deutsch: Wer ohne Ersatzrad z.B. in einer 1-spurigen Baustelle liegenbleibt und auf den Abschlepper warten muss, erfüllt u.U. diesen Tatbestand (§315c StGB --> Straftat!)."

"Wer eine grobe Verkehrswidrigkeit begeht (d.h. an solch exponierter Stelle liegenbleibt) und dabei rücksichtslos handelt (d.h. keine geeigneten Bordmittel mitführt und damit díe Gefährdung mindestens billigend in Kauf nimmt), der erfüllt den 315c. In den Kommentaren zum Gesetz finden sich dutzende Urteile, die das untermauern."

"Wer liegen bleibt begeht eine grobe Verkehrswidrigkeit. Es ist dabei zumutbar solch einen Schaden mit Bordmitteln instandzusetzen. Wer dies nicht kann, handelt rücksichtslos."
Citroen C4 Coupe VTS 2,0 16V in weiß

Meine Fotogalerie:
www.motorshoots.de
OO-0800
Community-Mitglied
Beiträge: 278
Registriert: 06.09.2008, 13:01

Beitrag von OO-0800 »

djmicromax hat geschrieben:Nein ich meinte nicht speziell dich!

...........

Gut das ich schonmal Autogas hatte und bei mir stand drin "Tank anstelle Reserverad" oder so ähnlich.


......
Wunderbar! :wink:
"Tank anstelle Reserverad" (oder ähnliches!) muß in den Papieren stehen, da es unmittelbar was mit der zugelassenen LPG-Anlage zu tun hat. Das umschließt die BE der Gasanlage.
Hat also nichts mit dem Rad oder der Kfz-Zulassung ansich zu tun.


Der Rest ist interessant aber wie man sieht belegt auch das nicht eine gesetzliche Mitführungspflicht. Wie schon erwähnt, gibt es die auch in DE (noch) nicht.

Denke, das Thema haben wir erfolgreich abgehandelt.

Gruß
Opi :wink:
Benutzeravatar
djmicromax
VIP-Mitglied
Beiträge: 5403
Registriert: 15.08.2006, 17:03
Wohnort: Bocholt
Kontaktdaten:

Beitrag von djmicromax »

Richtig, Mitführpflicht hab ich ja auch nicht geschrieben im letzten Post, dass es die gibt.

Aber da steht was passieren kann wenn man keins mit hat.
Citroen C4 Coupe VTS 2,0 16V in weiß

Meine Fotogalerie:
www.motorshoots.de
Hypnokröte
User
Beiträge: 64
Registriert: 12.06.2008, 22:10

Beitrag von Hypnokröte »

Ich möchte natürlich auch nicht irgendwo mit nem defekten Reifen liegenbleiben und keine Möglichkeit haben die Sache selbst zu erledigen. Es ist mir auch bewußt das die Reperaturkits kein vollwertiges Rad ersetzen. Hätte ich letztens ne Reifenpanne gehabt dann hätte ich jedoch auch alt ausgesehen. Die Schraube zum lösen des Reserverades war festgerostet und erst nach gutem zureden und ner ordentlichen Portion Rostlöser gings dann.

Mir persönlich würde so ein Set mit Kompressor mehr taugen is jedoch relativ teuer und ob`s im Ernstfall fuzzt.... ?
MfG Hypnokröte

C2 VTS rot
Benutzeravatar
pfauland
Stammuser
Beiträge: 755
Registriert: 25.11.2008, 23:30
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von pfauland »

Ich habe seit kurzem das Ersatzrad draussen und Terra-S an Bord. Ist ne kl. starker Kompressor, der ueber ein langes Kabel am Zigarettenanzuender angeschlossen wird, dazu spezielles Pannen-Gel. Dieses Set ist von vielen Automobil Herstellern empfohlen oder sogar in Erstausruestung an Board. Citroen ist auch gelistet ... Kostet ca. 40 Eur
C2 1.6 V T R - Baujahr 03/05 -
  • gewichtsoptimiert (1050kg),
    ScanGauge II, custom Ladeflaeche, Air Intake

NEW : Click here for pictures
Benutzeravatar
Piper
C2 addicted
Beiträge: 1171
Registriert: 13.10.2006, 00:19
Kontaktdaten:

Beitrag von Piper »

Gesetzeslage ist klar. Ein Pannenset würde das Gesetz an dieser Stelle befriedigen. Taugen tut das Zeugs nichts :wink: Wir haben mal meinen Schwipa mit einem "LÖCHLE" im Reifen abgeholt und das Zeugs eingesprüht ... sind dann doch heimgefahren und haben den Winterreifen geholt. In diesem Fall sei angemerkt ... nix Tuning, alles Serie, auch das Pannenset. Aber vor Gericht natürlich unschlagbar. :P

Gruß Piper
Benutzeravatar
pfauland
Stammuser
Beiträge: 755
Registriert: 25.11.2008, 23:30
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von pfauland »

Weisst Du noch den Hersteller des "Produkts" ? Was war genau das Problem ?
C2 1.6 V T R - Baujahr 03/05 -
  • gewichtsoptimiert (1050kg),
    ScanGauge II, custom Ladeflaeche, Air Intake

NEW : Click here for pictures
Benutzeravatar
Piper
C2 addicted
Beiträge: 1171
Registriert: 13.10.2006, 00:19
Kontaktdaten:

Beitrag von Piper »

Keine Ahnung, das war das Zeugs direkt aus dem Fahrzeug. Das wurde ab Werk bereits so ausgeliefert.

Gruß Piper
Netriska
Stammuser
Beiträge: 857
Registriert: 05.12.2009, 12:21

Beitrag von Netriska »

Also bei uns sagt keiner was auch nicht bei der MFK. Müsste jetzt halt nur nen richtiger Diffusor drunter.... :)
Gruss Netriska

Bild
Netriska
Stammuser
Beiträge: 857
Registriert: 05.12.2009, 12:21

Beitrag von Netriska »

So das habt mir der nette Mann vom Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamt des Kantons Bern mit gegeben. Triff natürlich nur für die Schweiz zu...

Es gibt keine Ersatzradpflicht wenn aber ein Ersatzrad vorhanden ist gelten folgende Vorschriften:
Ersatzräder müssen die gleichen Anforderungen wie die für das Fahrzeug zugelassenen Räder erfüllen.
Abweichend von Abs. 1 sind bei Fahrzeugen der Klasse M1 Noträder zulässig. Sie müssen die Anforderungen der Richtlinie Nr. 92/23 des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern und über ihre Montage oder des ECE-Reglementes Nr. 64 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.

Mit freundlichen Grüssen

Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamt des Kantons Bern

Thomas Rappo
Verkehrsexperte
Technische Auskunft
Schermenweg 9
3001 Bern

also in diesem Sinne.....
Gruss Netriska

Bild
Benutzeravatar
freudelinchen
C2 addicted
Beiträge: 1956
Registriert: 03.02.2008, 11:46
Wohnort: Hagen
Kontaktdaten:

Beitrag von freudelinchen »

Jap, ich hab auch keins mehr, so was brauch kein Mensch
freudelinchen

C2 1.4 black Bj. 05-10 R.I.P., Name: die kleine Schwarze
C2 1.4 VTR white Bj. 09, Name: Kurt
Saxo 1.4 VTS blue Bj. 01, Name: Bruno
Antworten